Auf der Beratung von Vertreterinnen und Vertretern der Pflegebündnisse in NRW am 29. Juli in Duisburg wurde die Durchführung einer Volksinitiative beschlossen. Zugespitzt könnte deren Forderung lauten: Für mehr Personal, gegen Krankenhausschließungen!
Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative das bessere Mittel ist, um Druck für mehr Personal in den Krankenhäusern aufzubauen. Für ein Volksbegehren wären über eine Million Unterschriften notwendig, der Landtag müsste sich damit beschäftigen. Für eine Volksinitiative sind nur 66 000 Unterschriften erforderlich, der Landtag muss sie jedoch nicht zwingend behandeln.
Die Erfolgsaussichten eines Volksbegehrens in NRW wurden vor dem Hintergrund der in Hamburg und Bayern von den dortigen Verfassungsgerichtshöfen abgelehnten Volksbegehren betrachtet. Die Gerichte hatten ihre Ablehnung mit dem „Verstoß gegen abstimmungsrechtliches Koppelungsverbot“ begründet (wie zum Beispiel den Forderungen sowohl nach gesetzlicher Personalbemessung als auch nach Einhaltung von Hygienevorschriften) und zum anderen mit fehlender Gesetzgebungskompetenz der Länder in Fragen der Personalbemessung in Krankenhäusern. Die Anwesenden schätzten diese Gerichtsentscheidungen als politische Urteile ein. Die gleiche Begründung sei auch vom NRW-Verfassungsgericht zu erwarten.
In einem weiteren Treffen am 26. August werden Inhalte und Zielrichtung der Volksinitiative konkretisiert und festgelegt. Obwohl der Druck auf den Landtag durch eine Volksinitiative eher geringer sei, schließe sie ein späteres Volksbegehren nicht aus. Der Vorteil der Volksinitiative bestehe darin, dass die mit ihr transportierten Themen vielfältiger sein können. Auf jeden Fall wird das Thema „Mehr von uns ist besser für alle“ mit den Aktionen zur Volksinitiative wieder stärker in die Öffentlichkeit gebracht werden können.