DIDF zu den Urteilen im NSU-Prozess

Mehr Fragezeichen als Antworten

Von CH

Am 11. Juli wurden die Urteile im Prozess rund um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) gefällt. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde wegenbesonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt. Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer des NSU wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt. Auch Holger G und Andre É. erhielten eine Haftstrafe von drei bzw. zwei Jahren und sechs Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Der Angeklagte Carsten S. wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er zur Tatzeit noch minderjährig war. Die Anwälte der Angeklagten haben Revision angekündigt.

Der sogenannte NSU hatte acht türkisch und einen griechischstämmigen Unternehmer und eine Polizistin erschossen und mehrere Bombenanschläge, u. a. in der Kölner Keup­straße, durchgeführt sowie mehrere Banken überfallen.

Zeynep Sefariye Eksi, Vorsitzende der türkisch-kurdischen „Föderation demokratischer Arbeitervereine“ (DIDF), sagt zum Ausgang des Prozesses: „Das Gericht ist mit den Urteilen weit unter den geforderten Strafen geblieben. Das finden wir falsch und ein schlechtes Zeichen an die migrantische Bevölkerung in Deutschland, deren Vertrauen in den deutschen Staat tief erschüttert wurde, als Details der NSU-Morde und die Verstrickung der deutschen Polizei- und Staatsschutzbehörden darin an die Öffentlichkeit gelangten!“

Die DIDF-Jugend erläutert auf ihrer Homepage: „Von 2000 bis 2011 wurden zehn Menschen aus rassistischen Motiven brutal ermordet. Zuerst wurden den Opfern kriminelle Machenschaften vorgeworfen, bis im Jahre 2011 das Bekennervideo des angeblichen ‚NSU-Trios‘ veröffentlicht wurde. Bis dahin wurden die Opfer von den Medien als Schuldige dargestellt. Von Anfang an wurden die Familien und Hinterbliebenen mit den beschämenden Fahndungsmaßnahmen der Polizei schikaniert und kriminalisiert. Rassistische Begriffe wie „Dönermorde“ waren tagtäglich in den Schlagzeilen. Die Opfer wurden zu Tätern gemacht, die eigentlichen Täter wurden geschützt.“

Die DIDF-Vorsitzende ergänzt abschließend dazu: „Wir haben bereits seit Beginn der Prozesse wiederholt kritisiert, dass die Rolle des Verfassungsschutzes beim Aufbau, bei der Finanzierung und bei der Planung und Durchführung der Morde lückenlos aufgeklärt werden müsste, um das Vertrauen wiederzuerlangen. Jedoch hat der Prozess mehr Fragezeichen hinterlassen, als Antworten zu geben. Der Verfassungsschutz als Staatsorgan ist tiefer in die Morde verwickelt, als zugegeben wurde, massenweise Akten sind unnötig geschreddert worden und viele sind dauerhaft unter Verschluss. Unter einer lückenlosen Aufklärung, wie das von Kanzlerin Merkel versprochen wurde, verstehen wir was anderes!“

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"Mehr Fragezeichen als Antworten", UZ vom 20. Juli 2018



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