Das Jahr beginnt mit einer wahren Orgie an Beitrags- und Gebührenerhöhungen. Mehrbelastet werden Normal- und Geringverdiener, Rentner sowie Bezieher von Transfereinkommen (Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeldbezieher I). Auffallend ist der Kontrast zu den Steuereinnahmen, die erstmals die Marke von einer Billion Euro überschreiten werden. Die größten Zuwächse kommen – wie immer – aus der Lohn- und Mehrwertsteuer. Diese Massensteuern werden von den arbeitenden Menschen und Rentnern erhoben.
Das Körperschaftsteueraufkommen hingegen ist gesunken. Das ist zu einem gewissen Teil der Rezession geschuldet. Dagegen wird seit bald 30 Jahren – grundgesetzwidrig – die Vermögensteuer der Begünstigten nicht mehr erhoben. Diese „stille Subvention“ der Reichen hat sich inzwischen auf circa 150 Milliarden Euro angehäuft.
Zu diesen Ungerechtigkeiten gesellt sich eine geldaufwändige und ressourcenvernichtende Hochrüstung. Noch kein Bundestag hat die NATO-Vorgabe beschlossen, dass 2 Prozent beziehungsweise jetzt sogar 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Rüstungsausgaben auszugeben seien. Die Fehlleitung finanzieller Mittel in Krieg, „Kriegstüchtigkeit“ und Bomben beträgt aktuell jährlich über 50 Milliarden Euro. Sie soll demnächst über 80 Milliarden Euro betragen. Dazu kommt, dass Deutschland jetzt schon über 30 Milliarden Euro in der Ukraine versenkt hat und mit Milliardenaufwand mehr als 1,2 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge im Bürgergeldbezug versorgt.
In diesem Umfeld sorgen Mehrbelastungen ab dem 1. Januar dafür, dass viele in ihren Lebensmöglichkeiten beschnitten werden. Diese Mehrbelastungen sollen an dieser Stelle mit einordnenden Hinweisen aufgelistet werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Krankenkassen-Zusatzbeitrag
Die gesetzlichen Krankenkassen informierten schon im Dezember 2024 ihre beitragszahlenden Mitglieder über die „Anpassung des Zusatzbeitrages“. Die Krankenkassen können diesen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben. So erhöht zum Beispiel die Barmer Ersatzkasse (BEK) ab dem 1. Januar 2025 den kassenindividuellen Zusatzbeitrag um 1,1 Prozent von 2,19 Prozent auf 3,29 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse BEK beträgt dann 17,89 Prozent. Von diesem Satz muss der Unternehmer die Hälfte übernehmen, also 8,945 Prozent. Das beklagen die Unternehmerverbände als „Lohnnebenkosten“.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der über 160 gesetzlichen Krankenkassen liegt aktuell bei 2,5 Prozent, die Erhöhung liegt bei durchschnittlich 0,8 Prozent (von 1,7 Prozent). Die Beitragserhöhungen werden mit den Mehrkosten der Gesundheitsindustrie begründet. Sie haben aber auch damit zu tun, dass die im Bürgergeld befindlichen Menschen über die gesetzlichen Krankenkassen versichert sind und ein die Mehrkosten ausgleichender Bundeszuschuss nicht gezahlt wird. Die privat Krankenversicherten – meist die Begünstigten – tragen nichts dazu bei, dass zum Beispiel ukrainische Kriegsflüchtlinge mitfinanziert werden. Die Kosten müssen die gesetzlich Pflichtversicherten alleine tragen.
Pflegeversicherung
Auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde in Abhängigkeit der Zahl der Kinder erhöht. Kinderlose haben den höchsten Beitrag von 4,2 Prozent zu tragen.
CO2-Preis
Ab dem 1. Januar greift auch die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt potenziell auch der Preis von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel. So könnte ein Liter Benzin umgerechnet 2,4 Cent mehr kosten. Auf der CO2-Steuer lasten zusätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Heizen mit Öl und Gas (Gasspeicherumlage) wird damit auch teurer und belastet einen Haushalt um circa 80 Euro im Jahr mehr. Das vollmundig versprochene „Klimageld“ wird nicht gezahlt. Es sollte Mehrbelastungen ausgleichen.
Weitere Mehrbelastungen
Der Preis für das Deutschlandticket verteuert sich von 49 Euro um 9 Euro auf 58 Euro monatlich. Auch das Porto steigt: für einen Normalbrief um 10 Cent auf nun 95 Cent.
Die sogenannte „Zweite Miete“ (Strom, Heizung (Öl, Gas), Wasser etc.) steigt. Auch deshalb, weil die Grundsteuer der Gemeinden mit den neuen Grundsteuer-Messbeträgen angehoben wird. Bis jetzt ist dies für die Mieter unkalkulierbar. Die Grundsteuer der Haus- und Wohnungseigentümer wird über die Umlage an die Mieter ungekürzt weitergereicht.
Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Das bedeutet bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh Mehrkosten von etwa 40 Euro.
Dazu kommt, dass zahlreiche kommunale Gebühren erhöht werden.
Entlastungen
Die ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 wirksamen Steuerentlastungen können diese Mehrbelastungen nicht ausgleichen. Dazu gehört, dass der Grundfreibetrag für 2025 und 2026 erhöht wird. Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert. Aber auch Gutverdienende ziehen aus dem betragsmäßig gleich hohen Freibetrag eine höhere steuerliche Entlastung.
Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – von 9.540 Euro im Jahre 2024 auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026. Einen Vorteil über das Kindergeld hinaus haben durch eine von Amts wegen durchgeführte sogenannte „Günstigerrechnung“ nur die Gut- und Spitzenverdiener. Beim Normalverdiener bleibt es hingegen beim Kindergeld, das eine Steuerleistung ist und aus dem Lohnsteueraufkommen finanziert wird.
2025 und 2026 steigen auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag und der Einkommensteuertarif wird – mit Ausnahme des sogenannten „Reichensteuersatzes“ – erneut an die Inflation angepasst. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht.
Kinder, Jugendliche und Familien erhalten zudem ein minimal erhöhtes Kindergeld. Es steigt um 5 Euro auf 255 Euro monatlich, 2026 dann um weitere 4 Euro auf 259 Euro.
Für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, erhöht sich der Sofortzuschlag ab 2025 um fünf Euro auf 25 Euro im Monat.
Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 56 Prozent für wirklich Reiche und Körperschaften (wie Aktiengesellschaft und GmbH) wird nicht einmal von der Partei „Die Linke“ gefordert. Es wäre eine Besteuerung wie zu Zeiten von Kanzler Helmut Kohl (CDU). Koordinierte Bemühungen der Linken zur Wiedererhebung der Vermögensteuer sind auch in der gegenwärtigen Wahlbewegung nicht erkennbar.
Den arbeitenden Menschen wird gleich zu Beginn des Jahres 2025 das „Fell über die Ohren“ gezogen. Ohne eine gesellschaftliche Bewegung von links wird sich nicht viel bewegen. Es braucht notwendig das außerparlamentarische Engagement, damit die politische Rechte nicht als Profiteur der berechtigt Unzufriedenen aus den Wahlen hervorgeht.