Die IG BAU fordert den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks zu vorgezogenen Tarifverhandlungen auf. Ziel sei, den alten Abstand zwischen dem Branchen- und dem gesetzlichen Mindestlohn wiederherzustellen. Nach dem derzeit gültigen Tarifvertrag liegt der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung bei 11,55 Euro, Anfang 2023 würde er auf 12 Euro steigen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,82 Euro, steigt am 1. Juli auf 10,45 Euro und am 1. Oktober auf 12 Euro.
Die Gebäudereinigerinnen und -reiniger sorgten für saubere Büros, Werkshallen, Kliniken, Schulen und dafür, dass sich andere sicher und wohl fühlen, so IG-BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux. In der Pandemie seien sie systemrelevant genannt und beklatscht worden. Das reiche aber nicht, der Lohnabstand sei die Anerkennung für die geleistete Arbeit. „Wenn die Arbeitgeber in der Branche nicht mitziehen, werden Beschäftigte die Branche verlassen“, prophezeit Laux. Dabei suchten die Firmen schon jetzt Arbeitskräfte.
Die IG BAU plant bundesweite Aktionen unter dem Motto: „Sauberkeit hat ihren Preis – Reiniger*innen schwitzen nicht für Mindestlohn“. Von den 700.000 Beschäftigten in der Branche bekommen aktuell zirka 500.000 den Mindestlohn.