Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der DKP gegen die Änderung der sogenannten Volksverhetzungsparagrafen 130 und 140 im Strafgesetzbuch ohne Begründung abgelehnt. Mit der Verschärfung wolle man Kriegsgegnern einen Maulkorb verordnen, so der Parteivorsitzende der DKP, Patrik Köbele, in einer öffentlichen Stellungnahme. Die Entscheidung der Verfassungsrichter sei zwar unanfechtbar, „Wir werden den Mund aber weiterhin weit aufmachen gegen den Krieg und gegen Maulkorbparagrafen für Kriegsgegner!“
Maulkorb bleibt
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