Nachdem der Rat der Stadt Marl im April die Zulassung des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ verweigert hat, hat er in der Sitzung am 6. Juni auch einen beantragten Ratsbürgerentscheid abgelehnt. Die Ratsmehrheit ignoriert so den Willen von 5 500 Bürgern, die sich mit dem Bürgerbegehren für einen günstigeren Neubau des Rathauses ausgesprochen haben.
Die Initiatoren haben Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingereicht. „Mit der Klage soll der Rat der Stadt Marl verpflichtet werden, seinen Ablehnungsbescheid vom 18. April aufzuheben. Außerdem soll die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt werden“, teilte der Sprecher des Bürgerbegehens, Detlev Beyer-Peters, mit. Er fordert, dass die Marler Bürger entscheiden sollen, ob das Rathaus mit über 70 Millionen Euro saniert werden soll.