Mandatschaos

Aufgrund der von der Ampel-Regierung durchgesetzten Änderungen des Wahlrechts werden 23 Wahlkreissieger nicht in den Bundestag einziehen. Um die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu reduzieren, hatte der Bundestag beschlossen, keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr zu vergeben. Die Konsequenz: Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise direkt, als ihr aufgrund der Zweitstimmenverteilung an Mandaten zusteht, werden diese Wahlkreise nicht mehr von direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten. Betroffen davon sind Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, AfD und SPD, die zwar die meisten Erststimmen in ihren Wahlkreisen erhielten, jedoch kein Mandat im kommenden Bundestag wahrnehmen können. Die CDU hat angekündigt, diese Regelung erneut verändern zu wollen.

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"Mandatschaos", UZ vom 28. Februar 2025



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