Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am 12. November in einem Urteil bestätigt, dass Waren, die aus Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten stammen, mit einem Hinweis auf diesen speziellen Herkunftsort gekennzeichnet werden müssen.
Dieser Entscheid der obersten EU-Richter, zum großen Ärger der rechtsextremen Machthaber Israels unter Interims-Regierungschef Netanjahu erlassen, gehört zu den seltenen Nachrichten aus der EU, die positiv zu bewerten sind.
Zwar haben die EuGH-Richter nur die gültige, von der UNO immer wieder bekräftigte Völkerrechtslage bestätigt. Die israelische Besetzung des palästinensischen Westjordanlands, Ost-Jerusalems und der syrischen Golan-Höhen ist illegal. Es wäre eine Täuschung der Verbraucher, wenn Lebensmittel aus diesen Gebieten als „aus Israel“ etikettiert werden. Denn die besetzten Gebiete sind völkerrechtlich kein Teil des Staates Israel.
Doch schon die Bekräftigung dieser Völkerrechtslage durch die oberste juristische Instanz der EU steht den friedensgefährdenden Expansionsbestrebungen der israelischen Rechten im Weg, Denn sie haben öffentlich verkündet, dass sie alle israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten demnächst in einen vergrößerten Staat Israel einverleiben wollen.
Dieser EuGH-Entscheid ist umso wichtiger, als Netanjahu und seine Verbündeten ein neues Aufflammen des israelisch-palästinensischen Konflikts zu provozieren versucht haben. Die Regierung unter Netanjahu ist zwar nur „geschäftsführend“ im Amt, da es ihm nach der Parlamentswahl im September nicht gelungen ist, eine neue mehrheitsfähige Regierung zu bilden. Dennoch hat sie am 12. und 14. November selbstherrlich zwei „gezielte Tötungen“ von Anführern der militanten Palästinensermiliz „Islamischer Dschihad“ angeordnet. Mitten in der Nacht wurden gezielt die Häuser der zwei Palästinenserführer im Gazastreifen zerstört, die beiden Männer einfach umgebracht und auch die Ehefrau des einen dabei getötet und vier Kinder verletzt.
Linke Stimmen in Israel, darunter der Arbeiterpartei-Abgeordnete Omer Bar-Levy, erklärten, dieses Vorgehen Netanjahus verfolge innenpolitische Ziele im Rahmen seines persönlichen Machtkampfs. Er wolle damit antiarabische Bedrohungsängste in der israelischen Bevölkerung anheizen, um den Versuch einer Regierungsbildung durch seinen Hauptrivalen, den Ex-Generalstabschef Benny Gantz, zu erschweren. Dessen „gemäßigte“ zionistische Partei „Blau-Weiß“ war bei der Parlamentswahl kurz hinter Netanjahus Likud zweitstärkste Kraft geworden und ist deshalb jetzt nach Netanjahus Scheitern mit dem Versuch einer Regierungsbildung an der Reihe. Sie hat aber gleichfalls große Schwierigkeiten, eine mehrheitsfähige Koalition zustande zu bringen. Zumal sie bisher ein Zusammengehen mit ultraorthodoxen und extremistischen Siedlerkreisen ablehnte. Netanjahu habe „aus schändlichen politischen Gründen“ die Militärschläge gegen die Palästinenser gestartet, um einerseits von seiner Korruption abzulenken und um andererseits eine „Einheitsregierung“ in Gestalt einer großen Koalition zwischen ihm und Gantz wahrscheinlicher zu machen, in der er an der Spitze bleiben will, hieß es in israelischen Linkskreisen.
Eine offene Frage bleibt allerdings, ob der Entscheid der EU-Richter nun auch in die Praxis umgesetzt wird. Von israelischer Seite ist die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht für Produkte aus den Siedlungen nicht zu erwarten. Also müssten die einzelnen EU-Staaten Einfuhrverbote erlassen oder die Importfirmen in der EU zur entsprechenden Kennzeichnung verpflichten. Verbraucher tun also gut daran, künftig beim Kauf von Obst, Gemüse und Wein die Etiketten genau zu überprüfen.