Machtkonzentration

Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Vorschlag für die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf soll offenbar im Eilverfahren vom Bundestag bestätigt werden. Mit der Änderung sollen künftige Entscheidungen über Corona-Maßnahmen gesetzlich fixiert und auf den Bund übertragen werden. Die Länder und Kommunen werden ausgeschaltet. Es geht um nicht weniger als um nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 und Kontaktverbote. Geschäfte, Kulturstätten, Freizeit- und Sporteinrichtungen sollen geschlossen werden. Auch die Schließung von Schulen soll ab einem Inzidenz-Wert von 200 angeordnet werden. Eine Verpflichtung für Betriebe, ihre Mitarbeiter zu impfen, wird es voraussichtlich nicht geben.
Für die Verschärfung herhalten müssen einmal mehr diejenigen, die von Beginn der Pandemie an allein gelassen wurden. „Wir dürfen die Ärzte und Pfleger, die seit über einem Jahr alles geben, nicht im Stich lassen, wir müssen ihnen helfen“, so Bundeskanzlerin Merkel. Das ginge zum Beispiel mit mehr Personal – sicher nicht mit nächtlichen Ausgangssperren.
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"Machtkonzentration", UZ vom 16. April 2021



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