Mehrere Städte und Gemeinden raten davon ab, bei der kommenden Bundestagswahl per Brief abzustimmen. Grund sind die verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl, die auf kaputtgesparte Verwaltungsapparate in den Kommunen treffen. Die Frist zur Zulassung der Wahlvorschläge endet am 30. Januar, weshalb die Stimmzettel erst kurz vor der Wahl gedruckt und versandt werden können. Auch wenn schon seit dieser Woche die Briefwahl beantragt werden kann, ist vielerorts mit einem Versand der Unterlagen vor dem 10. Februar nicht zu rechnen, wie das Fachportal „kommunal.de“ berichtete. Für Wählerinnen und Wähler sind die Fristen zum Ausfüllen und Rückversand also denkbar kurz. Es bestehe die Gefahr, dass ausgefüllte Wahlzettel nicht rechtzeitig zum Wahltermin am 23. Februar zurückgeschickt werden.
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