Als der erste Lockdown begann, viele Läden schließen mussten und nur noch diejenigen Geschäfte weiter offen bleiben durften, die den „täglichen Bedarf“ absichern, waren deren Beschäftigte im Dauerstress und unzureichend geschützt. Daran hat sich im Wesentlichen bis heute nichts geändert.
Was sich kurzzeitig änderte, war die Wahrnehmung. Die Beschäftigten wurden für „systemrelevant“ erklärt, also zu Menschen, die „den Laden am Laufen halten“. Sie wurden zu Aushängeschildern und Werbeikonen ihrer „Arbeitgeber“. So warb der Aldi-Konzern mit „#gemeinsamgehtalles“ und „Aldi ist für euch da“. Die Prospekte zeigten statt der üblichen Warenvielfalt stolz Beschäftigte, Aldi dankte zudem seinen „Mitarbeitern“ in Fernsehspots für die geleistete Arbeit.
Gemeinsam haben sie mit den beklatschten Beschäftigten im Gesundheitswesen, dass Dank und Anerkennung klare Grenzen haben. Wo Beschäftigte höhere Löhne – anstatt von Einmalzahlungen oder gar peinlich-mickrigen Geschenkgutscheinen – für die geleistete Arbeit fordern, werden die „Arbeitgeber“ auf einmal schmallippig.
Die reichsten Deutschen wie Dieter Schwarz (Lidl, Kaufland) oder die Albrechts (Aldi) verweisen gerne auf diejenigen Kapitalisten, die in den letzten Monaten nicht wie sie den großen Reibach machen konnten. So gehören Supermärkte, Drogerien, aber vor allem auch der Onlinehandel zu den großen Gewinnern der Pandemie, andere dagegen mussten schließen und haben lediglich staatliche Hilfen erhalten.
Diejenigen, die – wie ver.di es formuliert – „historische Umsatzsteigerungen und Gewinne aufgrund der Pandemie erzielt haben“, bieten derzeit in den laufenden Tarifrunden im Einzel- und Großhandel ihren Beschäftigten weniger als nichts an. Einmalzahlung und Lohnsteigerungen zwischen 1 und 2 Prozent, wie sie das Kapital letzte Woche für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen hat, wären gleichbedeutend mit einem ordentlichen Reallohnverlust. Entsprechend hat ver.di nach der zweiten Verhandlungsrunde erst einmal weitere Warnstreiks angekündigt. Für Unternehmen, die während der Pandemie schließen mussten, will die Kapitalseite sogar noch niedriger abschließen.
„Offensichtlich ist am Verhandlungstisch alleine keine Lösung zu erreichen“, heißt es von ver.di. Die Gewerkschaft spricht von einer Verschärfung des Konfliktes und verweist darauf, dass der Handel insgesamt zugelegt hat: Die Umsätze seien im Großhandel zwischen 2018 und 2020 um 0,5 Prozent und im Einzelhandel um 9 Prozent gestiegen, der Gesamtumsatz habe 2020 bei 1,9 Billionen Euro gelegen.
Der Handel wird durch Monopolisten dominiert. Das war auch schon so, bevor Amazon auf den Plan getreten ist. Gleichzeitig geht die Tarifbindung zurück. Konzerne wie Edeka entziehen sich ihrer Verantwortung und verweisen gerne auf die Eigenständigkeit ihrer Regionalgesellschaften. Edeka expan-diert, hat sich unter anderem ehemalige Real-Filialen gesichert. In einem Bericht mit der Überschrift „Das System Edeka“ führte „Die Zeit“ bereits 2017 auf, wie weit verzweigt das Netz der etwa 4.000 selbstständigen Händler ist, die sich in der „Einkaufsgenossenschaft“ zusammengeschlossen haben. In den damals mehr als 6.000 Filialen gibt es kaum Tarifbindung, auch Betriebsräte sind nicht gern gesehen. Edeka nutzt die rechtliche Form einer Genossenschaft, um Tarifverträge systematisch zu unterlaufen.
Dieser Tarifflucht, die für den Handel typisch ist, setzt ver.di die „Initiative AVE“ entgegen. AVE steht für allgemeinverbindliche Tarifverträge. ver.di argumentiert, dass bis Ende der 1990er Jahre alle „wesentlichen Tarifverträge im Einzelhandel“ allgemeinverbindlich gewesen und damit auch für diejenigen Unternehmen gegolten hätten, die nicht im „Arbeitgeberverband“ organisiert waren. Ab 2000 sei es jedoch zu einer Spaltung im Unternehmenslager gekommen. Mit der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels“ (BAG) habe sich eine Konkurrenz zum „Hauptverband des Deutschen Einzelhandels“ (HDE) gebildet. Die BAG ließ Mitgliedschaften „ohne Tarifbindung“ (OT-Mitgliedschaften) zu, was dann auch der HDE tat. Das bis dahin übliche gemeinsame Beantragen der Allgemeinverbindlichkeit für ausgehandelte Tarifverträge habe man seitdem abgelehnt.
Von 2010 bis 2019 ist der Anteil der Beschäftigten mit Tarifbindung von etwa 50 Prozent auf 28 Prozent im Einzelhandel und 33 Prozent der im Großhandel zurückgegangen. Nicht tarifgebunden zu sein bedeutet für die Beschäftigten oftmals einen Lohn, der um bis zu einem Drittel unter dem der Kolleginnen und Kollegen liegt, die tarifgebunden arbeiten.
Das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ habe laut ver.di keine spürbaren Verbesserungen gebracht, weil es de facto „ein Vetorecht für die Unternehmerseite“ vorsehe. Nun hofft ver.di, die Debatte um eine gesetzliche Neuregelung beleben zu können und schielt dabei auf die derzeitigen Gesetzesinitiativen, die für die Pflegebranche eingebracht wurden. Aber darauf dürfen diejenigen, die den „Laden am laufen halten“, nicht hoffen. Sollte sie jedoch nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Laden zum Erliegen zu bringen, dann käme die Debatte um die Tarifbindung erst richtig in Fahrt.
Entlassungen verhindern
VKG: Arbeitszeitverkürzung notwendig
Zu den Tarifverhandlungen im Handel hat die „Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften“ (VKG) eine Stellungnahme herausgegeben, die wir hier in Auszügen dokumentieren:
(W)ie auch in der Metalltarifrunde im Frühjahr (…) will die Kapitalseite ihre Profite behalten und machte in den ersten Verhandlungen keine Angebote für eine Tariferhöhung. Sie fordern für 2021 „jegliche Entgelterhöhung – einschließlich Einmalzahlungen – grundsätzlich ausfallen zu lassen“. Auch ab 2022 solle es nach dem Willen der Kapitalseite Entgelterhöhungen „nur in differenzierter Weise und nach der Krisenbetroffenheit der Unternehmen“ geben. Auch da sind die Parallelen zur Metalltarifrunde deutlich – in allen Branchen nützen die Kapitalisten die Ängste und Unsicherheiten der Belegschaften, um ihre Profite zu steigern und Reallohnsenkungen durchzusetzen. Und nicht nur hier sind die Parallelen zu sehen: Auch viele Geschäftsführungen – vor allem im Einzelhandel – nutzen die Pandemie dazu, um schon lange geplante Umstrukturierungen und vor allem den Ausbau des Onlinehandels gegen die Belegschaften durchzusetzen. Tausende von KollegInnen haben ihre Arbeitsplätze bereits verloren oder werden noch ihre Arbeitsplätze verlieren.
Die ver.di-Forderungen sind moderat und liegen für den Einzel- und Versandhandel bei etwa 4,5 Prozent plus 45 Euro Festbetrag, um die unteren Entgeltgruppen besser zu stellen. Außerdem soll niemand für weniger als 12,50 Euro Stundenlohn arbeiten. Im Groß- und Außenhandel bewegen sich die Forderungen – je nach Landesbezirk – zwischen 4,5 und 6 Prozent plus Festbetrag. Die Festbeträge sind unterschiedlich hoch und reichen bis 199 Euro im Monat mehr bzw. 1 Euro mehr pro Stunde. In Baden-Württemberg wird zusätzlich eine tarifliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 Prozent des Nettoverdienstes sowie eine Erhöhung der monatlichen tariflichen Sozialzulage gefordert. Außerdem fordert ver.di die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für beide Teilbranchen des Handels. Positiv sind die Festbeträge, da sie insbesondere den unteren Entgeltgruppen nützen, die in der Pandemie am meisten verloren haben. Deshalb sollten diese Festbeträge im Ergebnis enthalten sein. Die Angst vor Altersarmut ist im Handel wegen der Niedriglöhne sehr groß, deshalb auch die Dringlichkeit des Mindestlohns von 12.50 Euro. Die anhaltende Tarifflucht hat dazu geführt, dass inzwischen rund 80 Prozent der Betriebe im Handel nicht mehr an die Flächentarifverträge gebunden sind. Deshalb ist die Allgemeinverbindlichkeit so wichtig, um wenigstens die tarifliche Bezahlung garantiert zu haben. Die Forderungen sind notwendig und müssen durchgesetzt werden. Die Belastungen sind extrem gestiegen, ebenso die Lebenshaltungskosten. Viele hatten durch Kurzarbeit empfindliche Einbußen.
Auch in dieser Branche braucht es kräftigen Druck durch Streiks, sonst wird es keine Tariferhöhungen geben. (…) Viele KollegInnen fragen sich, wie die kommenden Entlassungen verhindert werden können. Eine wichtige Antwort darauf wäre, in dieser Tarifrunde die Frage der Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich aufzunehmen, um die Arbeit auf alle Köpfe verteilen zu können. Dafür wäre es sinnvoll, dass die Aktiven auf ihren Streikvorbereitungskonferenzen diese Forderung einbringen und von den Tarifkommissionen verlangen, diese in der Tarifrunde mit aufzunehmen und dafür aktiv zu mobilisieren bis hin zu Durchsetzungsstreiks. Hilfreich sind auch Solidaritätskomitees, die die Aktionen und Streiks mit unterstützen (…).