Der Feststellung des Autors, Gewerkschaften hätten „in Arbeitskämpfen Verbesserungen in der Leiharbeit durchsetzen können“, aber jetzt seien „gesetzliche Regelungen dringend erforderlich“, ist so nicht richtig. Sie verschleiert eines der Hauptprobleme der Leiharbeit in Deutschland: Die Mitwirkung der Gewerkschaften an dem System Leiharbeit.
1. Gewerkschaften haben keine „Arbeitskämpfe für Verbesserungen bei der Leiharbeit“ durchgeführt.
2. Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und die IG Metall haben Tarifverträge abgeschlossen, mit denen von geseztlichen Standards (beim Anspruch auf Equal Pay und bei der Höchstüberlassungsdauer) zulasten der Beschäftigten abgewichen wurde.
3. Wenn man von gesetzlichen Standards abweicht, besteht das Problem nicht in gesetzlichen Regelungen, sondern in solchen Tarifverträgen.
4. Die richtige Forderung ist und bleibt: Das Verbot der Leiharbeit und kurzfristig keine Tarifverträge, die den aktuellen Standard des Gesetzes verschlechtern!