Kommunistische Partei Venezuelas von Unterschriftensammlung befreit

Legalität verteidigt

Von André Scheer

Die Kommunistische Partei Venezuelas (PCV) bleibt legal. Das geht aus einem Beschluss des Nationalen Wahlrates (CNE) hervor, den dessen Direktorin Tania D‘Amelio am 5. Mai verkündete. Demnach müssen Venezuelas Kommunisten ebenso wie einige andere Organisationen nun doch keine Unterschriften sammeln, um als legale Partei registriert zu bleiben.

Ursprünglich hatte der CNE angeordnet, dass alle Parteien, die bei den letzten Wahlen nicht mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten haben, eine Mindestzahl an Mitgliedern nachweisen müssen, die 0,5 Prozent aller Wahlberechtigten entsprach. Sonst drohte die Streichung aus dem Verzeichnis politischer Parteien, womit die Organisation für den venezolanischen Staat nicht mehr existent wäre und nicht mehr an Wahlen teilnehmen könnte. Betroffen waren praktisch alle Parteien – nur die regierende Vereinte Sozialistische Partei Venezuelas (PSUV) und das Oppositionsbündnis MUD (Tisch der demokratischen Einheit) hatten bei den Parlamentswahlen 2015 eine ausreichende Stimmenzahl erreicht.

Die PCV kündigte bereits im vergangenen Oktober an, dass sie sich diesem Prozess verweigern werde. Der CNE verlangte nämlich, dass sich die Unterstützer der PCV – und aller anderen betroffenen Parteien – zu Sammelpunkten begeben sollten, die im ganzen Land eingerichtet wurden. Dort sollten sie sich ausweisen und erklären, dass sie Mitglied der Partei seien. Das wies die PCV zurück. Niemand könne durch eine Erklärung gegenüber einer staatlichen Stelle Mitglied der Kommunistischen Partei werden. Zudem weigerte sich die PCV, die Namen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat offenzulegen.

International stieß die Verbotsdrohung gegen Venezuelas Kommunisten auf Empörung. Zahlreiche kommunistische und linke Parteien solidarisierten sich mit der PCV, die ein kritischer, aber zuverlässiger Verbündeter der bolivarischen Regierung ist. Die Kommunisten selbst klagten gegen das Registrierungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof (TSJ) des südamerikanischen Landes. Bislang haben sich die hohen Richter mit dem Einspruch der PCV nicht auseinandergesetzt. Die Wende kam auf anderem Wege – ironischerweise durch eine Klage der Oppositionspartei „Bandera Roja“, einer ultralinken Sekte, die im Bündnis mit der äußersten Rechten die fortschrittliche Regierung Venezuelas bekämpft. Der Oberste Gerichtshof (TSJ) ordnete nach deren Petition Ende April an, dass die von den Parteien bei den Parlamentswahlen 2015 erreichten Stimmen bei der Neuregistrierung berücksichtigt werden müssten und dass es reiche, wenn das Quorum von 0,5 Prozent in zwölf Bundesstaaten erfüllt ist.

In Umsetzung dieses Urteils stellte der CNE am 5. Mai fest, dass neben der PSUV und der MUD drei weitere Parteien die Festlegung des TSJ erfüllt haben und keine Mitgliederlisten vorlegen müssen: die religiöse Nuvipa, die linken Tupamaros sowie die PCV. Alle anderen Parteien müssen die Unterschriftensammlung fortsetzen, nun aber nur noch die Differenz zwischen ihrem Wahlergebnis und der geforderten Zahl nachweisen.

Von dieser Neuregelung profitieren vor allem die linken Parteien. Während diese 2015 mit eigenen Listen angetreten waren, hatten sich die Rechten auf eine einzige Liste – MUD – geeinigt und nicht eigenständig kandidiert. Somit müssen alle Oppositionsparteien weiterhin die komplette Zahl an Unterschriften nachweisen.

Die PCV hat sich zu der jüngsten Entwicklung noch nicht geäußert.

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"Legalität verteidigt", UZ vom 12. Mai 2017



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