Als Angehörige einer vom KPD- und FDJ-Verbot besonders betroffenen Familie möchte ich die Meinung von Willi Gerns ausdrücklich unterstützen. Schließlich war mein Mann Herbert Wils derjenige, der in der Bundesrepublik nach drei Prozessen mit insgesamt fünf Jahren und vier Monaten Haft die längste Strafe wegen des Verstoßes gegen das FDJ- und KPD-Verbot abgesessen hat.
Ich selbst war auch betroffen mit neun Monaten. Als ich nach Verbüßung der Hälfte der Strafe zum Prozess auf freien Fuß kam (Rest auf Bewährung), sagte der Jüngste meiner beiden eineinhalb und drei Jahre alten Kinder „Tante“ zu mir. Ich war eine derjenigen, die in den 60er Jahren im Kampf um die Wiederzulassung der KPD eingebunden waren. Aber bei allen Gesprächen mit Abgeordneten oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wurde uns immer wieder klar gemacht, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe sogenannten „Ewigkeitswert“ hat und gar nicht aufgehoben werden kann. Deshalb wurde die Stoßrichtung des Kampfes für eine legale kommunistische Partei verändert und mit den Bundestagsabgeordneten darüber gesprochen, dass bei einer Neukonstituierung nicht sofort wieder im Bundestag ein neuer Verbotsantrag gestellt wird.
Für mich als damals Beteiligte ist klar, dass Hans Heinz Holz in diesem Punkt irrt, dass es 1968 möglich gewesen wäre, die tatsächlich in der Illegalität existierende KPD wieder zu legalisieren.
Im Übrigen kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung sagen, dass es die Genossen der illegalen KPD waren, die 1968 die DKP aus der Taufe hoben und damit endlich wieder eine legale Möglichkeit schufen, kommunistische Arbeit zu machen und unsere Gedanken zu verbreiten, ohne ständig unter dem Damoklesschwert irgendwelcher Repressionen zu leben.