Bundesregierung hält am Befristungswahn in der Wissenschaft fest

Leere Versprechungen

Elisa Kron

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (kurz: WissZeitVG) ist seit 2007 die gesetzliche Grundlage für die seit jeher bestehenden Knebelverträge des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten: Kettenbefristungen, die damit einhergehende Unplanbarkeit – auch von Familie und Beruf –, Machtmissbrauch und Zukunftsängste plagen den Alltag der Beschäftigten in der Wissenschaft. Mit dem WissZeitVG räumen die Herrschenden den Universitäten ein Sonderbefristungsrecht ein, das vor allem der Wirtschaft dient: Sogenannte Drittmittelbefristungen sorgen dafür, dass die Arbeitsverträge der Beschäftigten eben nur so lange andauern, wie sich ein Projekt für ein Unternehmen rentiert.

Schlechte Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft sind nichts Neues. Eine erste Reform des WissZeitVG im Jahr 2016 sollte dem scheinbar Abhilfe verschaffen. Eine Evaluation der Maßnahmen ergab, dass 2020 noch immer mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Beschäftigten an den Hochschulen befristete Verträge von nur einem Jahr hatten. Insgesamt lag die Befristungsquote bei nicht promovierten Wissenschaftlern bei 93 Prozent, bei promovierten Wissenschaftlerinnen (PostDocs) bei 63 Prozent. Was man damals also vergeigt hatte, will man nun angeblich mit einer zweiten Novellierung angehen.

Doch statt wie im Koalitionsvertrag versprochen den Kettenbefristungen endlich den Garaus zu machen, veröffentlichten die Regierungsparteien im Juni 2023 einen ersten Referentenentwurf, der in insgesamt 76 Stellungnahmen scharf kritisiert wurde – unter anderem aus den Gewerkschaften. Der daraus resultierende, kürzlich veröffentlichte Gesetzentwurf blieb unverändert, die Beschäftigten sind zu Recht wütend, dass die Versprechungen mal wieder leer bleiben, es ist ordentlich Druck im Kessel.

Ein breites „Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft“, bestehend aus den Gewerkschaften GEW und ver.di sowie weiteren Beschäftigten- und Studierendenzusammenschlüssen, veröffentlichte Ende März eine Stellungnahme, die der Wut der Beschäftigten Ausdruck verleiht. Sie fordern:

  • Verträge für Promovierende, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen – also sechs, mindestens jedoch vier Jahre Regellaufzeit.
  • Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung: Zeitverträge sind nur für die Qualifizierungsphase gerechtfertigt – diese ist mit der Promotion abgeschlossen.
  • Nach der Promotion entweder unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien.
  • Die Streichung der Tarifsperre ohne Wenn und Aber: Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen – so wie in anderen Branchen auch.
  • Einen verbindlichen Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Corona-Pandemie.
  • Eine Regelvertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren für studentische Beschäftigte.

Eine daran angegliederte Petition umfasst bereits über 63.000 Unterschriften.

Die Forderungen der Beschäftigten sind mehr als berechtigt und zu unterstützen. Klar ist aber nach Jahrzehnten des Stillstandes und Hinhaltens auch: Die herrschenden Parteien wollen und werden keine verbesserten Bedingungen in der Wissenschaft schaffen, solange wir sie nur mit Forderungen darum bitten.

Es gilt, den Widerstand auf die Straße zu bringen, die Streikbewegungen um den TVL und TVStud weiterhin zu organisieren, auszubauen und zu vernetzen. Wir brauchen darüber hinaus konsequente Zivilklauseln, eine umfassende Bafög-Reform und Ausfinanzierung der Hochschulen. Langfristig müssen Forschung und Lehre nach den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Studierenden und Beschäftigten ausgerichtet sein und Drittmittelfinanzierung abgeschafft werden. Der Kampf um die Befreiung der Hochschule ist untrennbar mit dem Kampf um den Sozialismus verbunden.

Die Petition ist online abrufbar.

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"Leere Versprechungen", UZ vom 17. Mai 2024



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