Le Pen verurteilt

Die französische Faschistin Marine Le Pen darf fünf Jahre lang nicht mehr zu Wahlen antreten. Ein Gericht in Paris verurteilte sie am Montag wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu zwei Jahren elektronischer Fußfessel, zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro. Das Gericht befand Le Pen und acht weitere Abgeordnete des Europaparlaments ihrer Partei Front National (FN) für schuldig, zwischen 2009 und 2012 mehr als 4 Millionen Euro für fiktive Assistenzstellen zweckentfremdet zu haben, um die damals hoch verschuldete Partei aufzubauen. Zwölf parlamentarische Assistenten der FN wurden ebenfalls verurteilt. FN firmiert seit 2018 als Rassemblement National (RN).

Le Pen kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Aufschiebende Wirkung hinsichtlich des Verlusts ihres passiven Wahlrechts hat das nicht. Le Pen kandidierte drei Mal für die Präsidentschaft in Frankreich. An der für 2027 geplanten Präsidentschaftswahl in Frankreich darf sie nicht teilnehmen. Aktuellen Umfragen zufolge galt sie als aussichtsreichste Kandidatin.

Die Verurteilung der RN-Abgeordneten fußt auf einer Gesetzesverschärfung, für die einige der Verurteilten als Abgeordnete der Nationalversammlung gestimmt hatten.

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"Le Pen verurteilt", UZ vom 4. April 2025



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