Land will rehabilitieren

Matthias Wietzer zur Debatte über Berufsverbote in Niedersachsen

Viele hatten damit nicht mehr gerechnet, für manche kam es überraschend und rief Erstaunen und auch Begeisterung hervor. „Dieser Tagesordnungspunkt ist für viele Menschen … ein historischer Augenblick“, erklärte der Landtagsabgeordnete Bernd Lynack (SPD) in der Dezemberdebatte des Niedersächsischen Landtages, als die Drucksache 17/7150 mit dem Titel „Radikalenerlass – ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens“ behandelt wurde.

Was nach der anschließenden 30-minütigen Diskussion mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition im Landesparlament in Hannover beschlossen wurde, ist äußerst bemerkenswert: ein impulsgebendes und mutmachendes Dokument, das sicherlich auch außerhalb der Grenzen des Bundeslandes Beachtung finden wird.

Fast 45 Jahre nach Einführung des sogenannten Radikalenerlasses durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) soll jetzt erstmalig in einem Bundesland ernsthaft an die Aufarbeitung der Schicksale der vom Berufsverbot Betroffenen herangegangen werden und Maßnahmen für ihre Rehabilitierung erarbeitet werden.

Damit wird unter die Berufsverbotepolitik vorangegangener Landesregierungen – mit SPD-,CDU- und FDP-Verantwortlichkeit – endlich ein deutlicher Schlussstrich gezogen. Damals wurde „Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert“ und „die Ausübung von Grundrechten … wurde behindert, bedroht und bestraft“, heißt es in dem verabschiedeten Entschließungsantrag.

Nunmehr wird „das Geschehene ausdrücklich bedauert“ und den Betroffenen, die „durch Gesinnungsanhörungen, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit vielfältiges Leid erleben mussten“, „Respekt und Anerkennung“ ausgesprochen; Entschuldigungen der Fraktionen von SPD und Grünen wurden in der Landtagsdiskussion an die Betroffenen gerichtet.

Für die Aufarbeitung des praktizierten staatlichen Verfassungsbruchs und die Erarbeitung von Rehabilitierungsmöglichkeiten soll jetzt eine Landesbeauftragte, gemeinsam mit Betroffenen und Vertreter/innen aus Gewerkschaften und Initiativen, sorgen. Eine wissenschaftliche Begleitung ist dabei vorgesehen, die Arbeitsergebnisse sollen später öffentlich dargestellt und im Rahmen der politischen Bildung in Niedersachsen verwendet werden.

Die niedersächsische Abkehr von den Berufsverboten ist „nicht vom Himmel gefallen“, sie ist insbesondere auf den jahrzehntelangen beharrlichen und ideenreichen Kampf der Betroffenen und der demokratischen Öffentlichkeit im In- und Ausland zurückzuführen. Gleichwohl gibt es 45 Jahre nach Einführung noch viel zu tun: Die endgültige bundesweite Abschaffung des „Radikalenerlasses“ und des unseligen bayrischen „Fragebogens“ sowie Entschuldigungen für erlittenes Unrecht durch die Landesregierungen sind längst überfällig. Handlungsbedarf gibt es gerade auch beim Bundestag und der Bundesregierung, die sich bislang vor ihrer Verantwortung für die verfassungswidrigen Maßnahmen – insbesondere bei Bahn und Post – gedrückt haben.

Nicht zu vergessen ist, dass die skandalösen Gerichtsurteile, die unter starkem Einfluss ehemaliger NS-Juristen ausgesprochen wurden, bis heute Bestand haben. Auch Bespitzelungen durch den sogenannten Verfassungsschutz dauern an. Letztendlich geht es auch um die Behebung des angerichteten Schadens in finanzieller Hinsicht. Kürzungen bei Pensionen und Renten stellen eine lebenslange Abstrafung für die Betroffenen dar. Neben anderen Maßnahmen könnte hier durch Fonds auf Landes- und Bundesebene Abhilfe geschaffen werden.

Wäre doch schön, wenn die Betroffenen, von denen viele inzwischen das Rentenalter erreicht haben, ihre moralische und politische Rehabilitierung noch miterleben könnten. Darauf gewartet haben sie jedenfalls lange genug.

 

Die Entschließung ist unter „Landtag Niedersachsen Drucksache 17/5170 im Internet abrufbar

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"Land will rehabilitieren", UZ vom 13. Januar 2017



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