Der Landkreis Recklinghausen hat schon vor zwei Jahren im Rahmen der kurz zuvor wieder eingeführten Pflegebedarfsplanung ein Überangebot an Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen festgestellt. Denn vor allem private Träger strömen seit Einführung der Pflegeversicherung auf den attraktiven Pflegeimmobilienmarkt und bauten zahlreiche neue Pflegeeinrichtungen. Um dieses Überangebot zu reduzieren, hat der Kreis Recklinghausen die Förderung von Neubauten mit dem sogenannten Pflegewohngeld eingestellt. Dies kommt faktisch einem Baustopp gleich. Als dieser Beschluss im Kreistag gefasst wurde, hat man jedoch zwei Punkte nicht ausreichend bedacht. So greift am 1. August eine gesetzlich geregelte Einzelzimmerquote für Altenpflegeheime von 80 Prozent. Einige Heimträger haben noch bis zur letzten Minute gehofft, dass der Kelch an ihnen vorübergeht und sie noch die Kohle für die höhere Bettenzahl einstreichen können. Die Heimaufsichten werden ab dem 1. August 2018 für diese Heime einen Belegungsstopp anordnen, der so lange aufrecht gehalten wird, bis sich die Zahl der Betten so weit reduziert hat, dass eine 80-prozentige Einzelzimmerquote erreicht ist. Durch den Bau- und den Belegungsstopp wird sich die Zahl der Plätze in den Alten- und Pflegeheimen zu Lasten der Kurzzeitpflegeplätze verknappen. Woran liegt das denn?
„Zufälliges“
Kurzzeitpflege-Angebot
Der Bauboom bei Altenpflegeeinrichtungen hat in den letzten Jahren in der Regel zu einem Überangebot an Heimplätzen geführt, so dass in den meisten Pflegeheimen Betten unbelegt blieben. Um die damit verbundenen Einnahmeverluste zu verringern, hat man die für die Langzeitpflege vorgesehen Betten einfach mit Kurzzeitpflege belegt. Bei diesen Kurzzeitpflege-Plätzen handelte es sich also um sogenannte „zufällige“ oder „eingestreute“ Kurzzeitpflege. Mit der zunehmenden Verknappung von Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen werden die Heimträger ihr „zufälliges“ Kurzzeitpflege-Angebot zugunsten des lukrativeren Langzeitpflege-Angebotes wieder aufgeben. Schon heute ist es so, dass Pflegebedürftige keinen Kurzzeitpflege-Platz in ihrer Stadt – geschweige denn in ihrem Wohnumfeld – finden können. Sie müssen dann freie Plätze weitab von ihrem Zuhause belegen. Das verschlechtert ihre sozialen Kontakte und erhöht den Druck, nach der Kurzzeitpflege im Heim in die Langzeitpflege zu wechseln. Das aber läuft nicht selten sowohl den Interessen der betroffenen Pflegebedürftigen als auch dem gesetzlichen Anspruch „Ambulant vor Stationär“ zuwider.
Bedeutung der Kurzzeitpflege
Die Bedeutung der Kurzzeitpflege hat für das Verbleiben von Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause eine hohe Bedeutung. Die Kurzzeitpflege kommt z. B. in folgenden Fällen in Betracht:
H Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt als Umstellungsphase, bis eine sachgerechte Pflege organisiert ist oder der Pflegebedürftige wieder allein leben kann.
H Zur Überbrückung bei einem kurzfristig eingetretenen Pflegefall, um die Wohnung altersgerecht umbauen und die Pflege organisieren zu können.
H Im Fall einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit, wenn deshalb die Angehörigen keine optimale Versorgung mehr gewährleisten können.
H Während des Ausfalls von Hauptpflegepersonen.
H Zur vorübergehenden physischen und psychischen Entlastung der Pflegepersonen vom oft harten Pflegealltag.
Die Pflegekassen bezahlen für vier Wochen im Jahr eine stationäre Kurzzeitpflege.
Festes, solitäres Kurzzeitpflege-Angebot
Kaum ein Träger ist jedoch bereit, feste (sog. solitäre) Kurzzeitpflege-Plätze anzubieten. Denn daran lässt sich derzeit kaum etwas verdienen, weil die Betten nicht ständig belegt sind. Die Betten dürfen nicht für die Langzeitpflege genutzt werden. Das Personal muss ständig vorgehalten werden. Außerdem erhöht sich der Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand bei Kurzzeitpflege, weil die Pflegebedürftigen ständig wechseln. Die Ausstattung von Kurzzeitpflege-Plätzen muss denen einer möblierten Wohnung entsprechen, weil die Pflegebedürftigen ihr Zuhause ja behalten und daher keine Möbelstücke und Geräte mit in die Pflegeeinrichtung nehmen können oder wollen. Dem höheren Anspruch an Hilfe und Versorgung, den viele Pflegebedürftige oftmals von zu Hause gewohnt sind, wird zumindest in einem Heim aufgrund der personellen Situation nicht Rechnung getragen. Dementsprechend häufen sich die Konflikte mit Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege eines Heimes. Die Kostenträger (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) sind aber bisher nicht bereit gewesen, im Rahmen der Pflegebedarfsplanung die Errichtung von festen Kurzzeitpflege-Einrichtungen bzw. -Angeboten zu fördern und eine kostendeckende Finanzierung sicherzustellen.
Kommunale Verantwortung für ein ausreichendes Kurzzeitpflege-Angebot
Detlev Beyer-Peters, sachkundiger Bürger der Bürgerliste „WiR für Marl“, schätzt ein: „Solange nicht der Bedarf von Pflegebedürftigen, sondern die Kosten im Vordergrund stehen und so lange nach Profit strebende private Träger gesetzlichen Vorrang vor allen anderen Trägern genießen, so lange muss für eine ausreichendes Versorgungsangebot gekämpft werden.“ Die Auseinandersetzung für ein ausreichendes Kurzzeitpflege-Angebot muss in der jeweiligen Stadt geführt werden, weil die Kommunen für die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes zuständig sind.
In Marl hat die Bürgerliste die Situation analysiert. Auf etwa 1 000 feste Pflegeplätze in der Stadt, die zu fast 100 Prozent belegt sind, entfallen 73 „eingestreute“ und gerade einmal vier feste Plätze auf die Kurzzeitpflege. Detlev Beyer-Peters stellt fest: „Der Bedarf an Kurzzeitpflege wird sich durch die Veränderungen infolge der Pflegestärkungsgesetze in den nächsten Jahren erheblich erhöhen. Da in nächster Zeit kein Heim mehr in Marl gebaut werden darf, werden sich über kurz oder lang die Wartelisten für die stationäre Pflege wieder füllen. In diesem Fall werden die Heime immer weniger Platz für eingestreute Kurzzeitpflege haben.“
Daher hat die Bürgerliste im Rat der Stadt Marl beantragt, auf den Kreis Recklinghausen dahingehend einzuwirken, dass die Pflegebedarfsplanung hinsichtlich des Angebots an Kurz- und Langzeitpflege-Plätzen überprüft wird. Detlev Beyer-Peters: „Die Bürgerliste WiR favorisiert zur Erhaltung des derzeitigen Kurzzeitpflege-Angebotes in Marl im Interesse der Pflegebedürftigen den Neubau von eigenständigen Kurzzeitpflege-Einrichtungen (ggfs. auch eigenständig in Anbindung an andere Pflegeeinrichtungen wie z. B. ambulante Dienste, Tages- und Nachtpflege oder im Rahmen von Pflege-Versorgungszentren) statt von Alten- und Pflegeheimen. Wir sprechen uns außerdem dafür aus, dass der Kreis Recklinghausen Konzepte für die Organisation, Finanzierung, Zielgruppen und Öffentlichkeitsarbeit für Kurzzeitpflege-Einrichtungen erarbeitet.“