Abgeordnete und Mitarbeiter des Bundestages, die als „Extremisten“ gelten, könnten zukünftig mit erheblichen Einschränkungen bei der Ausübung ihrer Aufgaben konfrontiert sein. In einem Rechtsgutachten, das im Auftrag der Bundestagsverwaltung erstellt worden war, wird empfohlen, „Abgeordnete, die eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen durchführen wollen“, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Zudem wird vorgeschlagen, den Zugriff auf die IT-Systeme des Bundestages zu verweigern, „wenn sich Mitarbeitende als verfassungsfeindlich und damit als unzuverlässig erweisen“. Weiter wird eine Regelung für die Hausordnung empfohlen, die klarstellt, dass die Nutzung der Räume des Bundestags durch Abgeordnete und Fraktionen nur bei Beachtung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ gestattet sei.
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