ver.di und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben die Bundesregierung aufgefordert, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit einem Netto-Entgelt unter 2.500 Euro auf 90 Prozent beziehungsweise 97 Prozent des letzten Netto-Entgeltes aufzustocken, mindestens aber auf ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro pro Monat.
Von der Fortsetzung des Lockdowns seien insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Dienstleistungsbranchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Veranstaltungswesen, im Handel oder dem Friseurgewerbe betroffen. Branchen, in denen viele Frauen beschäftigt seien, in denen häufig geringe Einkommen erzielt würden und in denen häufig nur in Teilzeit gearbeitet werde. Durch den Lockdown fallen nun auch Trinkgelder weg, auf die die Beschäftigten in manchen Dienstleistungsberufen zählen konnten.
Auch die vorgesehenen Überbrückungshilfen für die vom Lockdown weiterhin betroffenen Unternehmen seien unzureichend.