Kultursplitter

Von Herbert Becker

Prächtiges Haus

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnete am Dienstag in Los Angeles das Thomas-Mann-Haus als transatlantische Begegnungsstätte. Die ehemalige Villa des Schriftstellers, von ihm und seiner Familie von 1942 bis 1952 bewohnt, soll künftig als Ort der Debatte und Domizil für Stipendiaten genutzt werden. So die Absichtserklärung der Bundesregierung, die das Anwesen 2016 für schlappe 13 Millionen Dollar gekauft hatte, um es vor dem Abriss zu bewahren. Ein paar weitere Millionen wurden nun in die aufwendige Renovierung gesteckt. Das Haus war Treffpunkt vieler deutschsprachiger Emigranten, darunter Brecht, Adorno, Einstein oder Feuchtwanger. Hier entstanden auch zahlreiche Rundfunkbeiträge für die BBC, in denen Thomas Mann sich bemühte, die deutschen Hörer gegen die Nazi-Diktatur zu mobilisieren. Was Steinmeier und die „Transatlantiker“ wollen, ist, die gestörten politischen Beziehungen zumindest an diesem Ort nicht weiter zu vertiefen, sondern mit dem Vehikel „Kulturelle Fragen“ den transatlantischen Dialog zu beleben. Der erste Stipendiat wird der Schauspieler Burghart Klaußner sein, warum gerade der, entschließt sich noch nicht.

Manches ist erlaubt

Wer erinnert sich nicht an die fürchterlichen Texte der Rapper Kollegah und Farid Bang?

Als die Rapper auch noch den Musikpreis „Echo“ bekamen, gab es einen heftigen Eklat. Mehrere Künstler gaben aus Protest ihre Trophäen zurück, schließlich gab der Ausrichter bekannt, dass der ganze Marketingspaß nicht fortgeführt wird. Gegen die beiden Jungs hagelte es Strafanzeigen. Nun hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Sie ist zwar der Meinung, „die Liedtexte seien voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien“. Aber, und jetzt kommt es: Weil sie dem Genre „Gangsta-Rap“ zuzurechnen seien, wären sie nicht strafbar, denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit. Mit so einer juristischen Finesse konnte man nicht unbedingt rechnen, denn bei anderen Texten, die klare und deutliche Positionen gegen Kriegstreiberei und unwürdige Konzernpraktiken benannten, galt die Kunstfreiheit nicht, sondern es wurde abgestraft. Passt schon in die Verschiebung der Maßstäbe, die bis in den Bundestag bereits formuliert werden.

Schon besser

In diesem Jahr erhält den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ein Forscherpaar, das sich weit über seine jeweiligen Fachgebiete mit Büchern und Vorträgen in die Debatten der Republik eingemischt hat. Aleida Assmann, Literatur- und Kulturwissenschaftlerin, plädierte in ihrem jüngsten, 2017 erschienenen Buch „Menschenrechte und Menschenpflichten“ angesichts der aktuellen Flüchtlingsdebatte für einen neuen Gesellschaftsvertrag, für den die Menschenrechte, Werte wie Empathie und Solidarität sowie ein Kanon von Regeln für ein faires und respektvolles Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten maßgeblich sei müssen. Mit seinen ägyptologischen und kulturwissenschaftlichen Arbeiten revidiert ihr Ehemann Jan Assmann das biblische Bild des Alten Ägyptens von einer versklavten Gesellschaft unter pharaonischer Willkür und porträtiert stattdessen eine Zivilisation, die von Ordnungs- und Gerechtigkeitsvorstellungen geleitet ist. Über das Fachpublikum hinaus wird Jan Assmann bekannt durch seine Arbeiten zur Entstehung des Monotheismus, dessen Anfänge er in dem Auszug der Israeliten aus Ägypten sieht. In dem 2016 erschienenen Buch „Totale Religion. Ursprünge und Formen puritanischer Verschärfung“ schlägt Jan Assmann schließlich einen Bogen zur aktuellen Diskussion über das Gewaltpotential monotheistisch geprägter Gesellschaften. Nachdem es in den letzten Jahren einige Preisträgerinnen und Preisträger gab, die eher schräge oder auch reaktionäre Positionen vertreten, ist die diesjährige Entscheidung des Branchenverbandes zu begrüßen.Herbert Becker

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Kultursplitter", UZ vom 22. Juni 2018



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit