Kultursplitter

Von Herbert Becker

Kölner Opernsanierung

Ungefähr doppelt so teuer und sieben Jahre länger als geplant dauern wird die Sanierung der Kölner Bühnen. Nach aktuellem Stand wird sie sich bis Ende 2022 hinziehen und zwischen 545 und 570 Millionen Euro kosten. Anfangs waren 250 Millionen vorgesehen, wieder öffnen sollte das Ensemble aus Oper und Schauspielhaus ursprünglich im Jahr 2015. Begonnen hat die Sanierung 2012. Oper und Schauspiel sind schon seit Jahren in Ausweichquartieren untergebracht. Auf der anderen Rheinseite liegt das Staatenhaus, ein lang gestreckter Klinkerbogen, in den 20er Jahren als Messehalle errichtet, es wurde im Herbst im Turbotempo hergerichtet als Ausweichquartier für die Oper. Es ist das zwölfte seiner Art seit 2010. Die Odyssee der Oper geht weiter, lange wird sie auch im Staatenhaus nicht bleiben können. Die Stadt Köln hat das Gebäude an das Musical-Unternehmen BB Group verpachtet, die dort ein festes Haus einrichten möchte. Weil es jetzt wegen des Einzugs der Oper länger dauert, zahlt die Stadt eine Entschädigungssumme an BB. Das Phänomen ist, um mit Mozart zu sprechen, bekannt als „Così fan tutte“ (So machen es alle) und natürlich enttäuscht uns auch der Kölner Klüngel nicht und liefert ein weiteres Glanzstück kommunaler Politik.

Nutzen und Schaden

An den Hochschulen wird der Umgang mit digitalen Materialien rechtlich unkomplizierter. Der Bundestag modernisierte das Urheberrecht für die Wissenschaft im Bereich der Online-Nutzungen. Die von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte Reform soll einerseits Sicherheit für Nutzer digitaler wissenschaftlicher Angebote schaffen, andererseits aber auch die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke wahren. Lehrer und Forscher dürfen 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen, ohne Verlage vorher um Erlaubnis bitten zu müssen. Für die eigene Forschung dürfen sogar bis zu 75 Prozent eines Buches auf diese Weise genutzt werden. Die beschlossene Befristung der zentralen Vorschriften des Gesetzes auf fünf Jahre ist sicherlich kein geeigneter Interessenausgleich. Da das Gesetz am 1. März 2018 in Kraft treten soll, endet die Frist erst im Jahr 2023. Die GroKo verschiebt die Verantwortung damit in die übernächste Legislaturperiode und die Befristung als solche zeigt, dass der Gesetzgeber selbst erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorschriften hat. Im Jahr 2023 kann die wissenschaftliche Publikationslandschaft bereits irreversibel beschädigt sein, aber was geht das die heute Regierenden an.

Wenig einfallsreich

Beim G20-Konzert in der Elbphilharmonie am 7. Juli wird Beethovens „Ode an die Freude“, die Hymne der Europäischen Union, erklingen. Die Staats- und Regierungschefs der G20 mit ihrem Anhang werden am ersten Gipfelabend das Philharmonische Staatsorchester Hamburg, dirigiert von Kent Nagano, in der Elbphilharmonie erleben. Das Orchester wird Beethovens 9. Sinfonie spielen. Der Text basiert auf einem Gedicht von Friedrich Schiller. 1985 hatte die Europäische Gemeinschaft das Hauptthema des letzten Satzes als offizielle Europahymne angenommen. Ob der Text an die Zuhörer ausgegeben wird, damit sie rote Ohren bekommen und nicht nur Fremdschämen für die Bagage angesagt ist, wurde leider noch nicht bekanntgegeben. Dann müssten sie erfahren, was da gesungen und gespielt wird:

Festen Mut in schwerem Leiden,

Hülfe, wo die Unschuld weint,

Ewigkeit geschwornen Eiden,

Wahrheit gegen Freund und Feind,

Männerstolz vor Königstronen,

Brüder, gält’ es Gut und Blut

Dem Verdienste seine Kronen,

Untergang der Lügenbrut!

Dass der hoffentlich große Lärm von draußen durch die Wände dringt, ist zu wünschen.

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"Kultursplitter", UZ vom 7. Juli 2017



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