Eine Katastrophe
Der Umgang der herrschenden Klasse mit der Pandemie zeigt eines deutlich: Die Sicherung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist erstes Gebot, die Milliardensummen dienen dem Ziel, die Kapitalkräfte zu stärken und ihre Macht zu sichern. Dafür werden Notstandsmaßnahmen umgesetzt und Grundrechte außer Kraft gesetzt. Im Artikel 27 der „Allgemeinen Menschenrechte“ heißt es: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“ Dieses Recht ist nun mehr oder minder außer Kraft gesetzt, virologische Beschreibungen der Pandemie werden eins zu eins von der herrschenden Politik übernommen und umgesetzt.
Die Kulturwirtschaft ist massiv bedroht, nach derzeitigen Zahlen verliert die darstellende und die bildende Kunst bis zu 75 Prozent ihres Jahresumsatzes, die Musikwirtschaft rechnet mit bis zu 60 Prozent, die Filmwirtschaft befürchtet über 70 Prozent Umsatzeinbruch. Was bedeutet das für die Betroffenen? Toni Köhler-Terz, Mitglied des Parteivorstands der DKP und Vorsitzender der Kulturkommission der Partei, führt aus: „Das Einkommen der Künstler, Veranstalter, Galeristen, Theater, Kinobetreiber und anderen beträgt seit Anfang März zumeist Nullkommanull. Die Soforthilfen decken in aller Regel nicht einmal die Betriebskosten – und nur dafür werden sie gezahlt – der kleinen Unternehmen und Vereine; für Lebensunterhalt, Wohnung, Essen, Krankenkasse bei den selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern gibt es kein Geld. Das ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber anderen Branchen – ein Auftritt, den man heute nicht machen kann, der ist nicht nachzuholen, diese Einnahmen sind für immer weg, für Veranstalter wie Künstler.
Besonders schlimm, nach der Krise kann man auch nicht sofort beginnen, da gehört viel Vorbereitung, Proben, Einstudieren, aber auch viel vorherige Organisation dazu, was nicht in wenigen Tagen zu leisten ist. Die bis dato in der Mehrzahl schon prekär lebenden Musiker, Schauspieler, Maler, Grafiker, Techniker, Rahmenbauer, Servicekräfte, Bühnenarbeiter, Sicherheits- und Cateringunternehmen, Kleinhändler auf den Festivals … Hunderttausende sind betroffen und stehen vor dem Aus.“
Alle Teilbereiche der Kulturwirtschaft stellen gleiche oder ähnliche Forderungen und sammeln Unterstützungsunterschriften. Im Wesentlichen lassen sich diese so zusammenfassen: Die Einschränkungen im öffentlichem Raum treffen Künstler und Kulturschaffende besonders hart. Deshalb muss unbedingt für eine ausreichende Grundsicherung außerhalb Hartz IV für mindestens ein halbes Jahr gesorgt werden. Eine sofortige Beendigung der Kontakteinschränkungen unter Berücksichtigung notwendiger Abstandsregeln und damit eine schnelle Öffnung kultureller und soziokultureller Einrichtungen bei strengen hygienischer Auflagen, damit erstmal überhaupt wieder geprobt und später wieder aufgeführt werden kann. Notwendig sind auch Entschädigungszahlungen für den entgangenen Umsatz an kleine Kulturunternehmen, die ohne diese nicht überleben werden. Endlich umgesetzt werden muss auch die Forderung nach Ausstellungshonoraren für bildende Künstler. Ein ausreichender Wiederaufbaufonds für die Kulturbranche muss bei den Planungen der Mittel von Bund und Ländern vorgesehen werden. Die Förderung von Kunst und Kultur, besonders der kulturellen Bildung, muss Pflichtaufgabe der Kommunen werden. Diese sind dazu ausreichend mit Mitteln auszustatten. Die Kulturwirtschaft selbst ist aufgefordert, neue Formen und Wege in der ideologischen Auseinandersetzung zu entwickeln.