Tanz als Kampf
Der österreichische Choreograph, Tänzer und Regisseur Johann Kresnik ist tot. Er starb am Samstag letzter Woche im Alter von 79 Jahren in Klagenfurt. Nicht nur das bürgerliche Feuilleton würdigt Kresnik als Pionier des modernen Tanztheaters. Seine Karriere führte ihn über Bremen, Heidelberg und Bonn nach Berlin an die Volksbühne. Er entwickelte an die 100 Tanz- und Theaterwerke, galt mit den häufig grausamen, blutigen Inszenierungen als wüster Berserker. Er selbst war der Meinung, die künstlerischen Reaktionen auf die gesellschaftlichen Verhältnisse könnten weder lieblich noch unverbindlich sein, er müsse so arbeiten mit seinen Kompanien, Gewalt und Unterdrückung müssten sichtbar sein. Den letzten „Skandal“ gab es 2015 in Berlin mit der Umsetzung von Pasolinis „Die 120 Tage von Sodom“. Bekannt sind vor allem seine getanzten Biografien, unter anderem die von Ulrike Meinhof, Rosa Luxemburg, Frida Kahlo, Pablo Picasso und Bertolt Brecht. Kresnik verstand sich selbst als Kommunist, seine Beziehung zur Arbeiterbewegung und politischen Parteien war aber eher distanziert.
Unsicherheit
Immer mehr Menschen laufen durch Museen und haben ihr Smartphone ständig vor ihren Augen. Wahrscheinlich haben auch viele unserer Leser auf diese Art Kunst fotografiert. Doch dürfen diese Fotos auch in Sozialen Medien hochgeladen werden – bei Facebook oder Instagram? Darüber wird nun heftig debattiert. Ausgangspunkt war die Warnung der Staatsgalerie Stuttgart. Auf einem Schild hieß es: „Fotografieren für private Zwecke erlaubt. Bitte beachten Sie, dass Soziale Medien öffentlich sind und nicht unter private Zwecke fallen.“ Dies versteht nicht jeder, aber der Urheberschutz und die Verwertungsrechte können sonst ausgehebelt werden. Die Museen wollen eigentlich ihre Besucher vor möglichen rechtlichen Schritten von noch lebenden Künstlern oder deren berechtigten Erben schützen. Ein möglicher Ausweg wäre beispielsweise eine Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Bild. Doch auch dieser scheinbar praktikable Weg könnte negative Effekte nach sich ziehen. Nicht alle Künstlerinnen und Künstler sind über eine Verwertungsgesellschaft vertreten, Museen könnten nur gewisse Teile einer Ausstellung zum Fotografieren freigeben und andere eben nicht. Es könnte aber auch, was schwerer wiegen würde, beim Kuratieren der Ausstellung dazu kommen, dass nur noch Werke ausgestellt werden, deren Bildrechte über eine Verwertungsgesellschaft geklärt sind, um dann eine Fotoerlaubnis für die gesamte Ausstellung erteilen zu können.