Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlosen Kündigungen des ver.di-Bundesvorstandes gegen Orhan Akman für unwirksam erklärt. Die Frage der Abberufung Akmans als ver.di-Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel sowie der Entzug seiner Tarifvollmachten werden in einem gesonderten Verfahren entschieden.
„Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dieser Frage bleibe ich im Amt als Bundesfachgruppenleiter. Das ist ein großartiger Erfolg!“, so Akman in einer Stellungnahme. Er fordert den ver.di-Bundesvorstand auf, nicht weiter zu versuchen, inhaltlichen Konflikten „mit Formalismus und arbeitsrechtlichen Maßnahmen“ zu begegnen. Die Krise der Gewerkschaft könne nur in einer offenen Debatte gelöst werden (siehe UZ vom 16. September).
„Einheitsgewerkschaft bedeutet auch, dass nicht nur regierungsnahe sozialdemokratische, grüne oder konservative Positionen in den Gremien vertreten sein sollten, sondern auch progressive linke – einschließlich marxistische – Argumente Gehör finden müssen“, so Akman weiter.
Zuletzt hatten am 28. und 29. November die Delegierten der Landesfachbereichskonferenz Handel Hessen die Rücknahme der Kündigungen gegen Orhan Akman gefordert. In dem beschlossenen Initiativantrag heißt es: „Die Landesfachbereichskonferenz Handel Verdi Hessen fordert den Verdi-Bundesvorstand auf, den Konflikt mit Orhan Akman schnellstmöglich durch eine politische Lösung zu beenden.“
Wie die Tageszeitung „junge Welt“ berichtete, forderten auf Betriebsrätekonferenzen von Zara Deutschland, Douglas Parfümerie und H&M mehrere hundert Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus ganz Deutschland die Rücknahme der fristlosen Kündigungen gegen Akman. Auch die Bundestarifkommission und der Gesamtbetriebsrat von „Galeria Karstadt-Kaufhof“ habe einen entsprechenden Appell an den Bundesvorstand und den Gewerkschaftsrat gerichtet. Ähnliche Initiativen habe es von den ver.di-Aktiven bei Amazon, der ver.di-Linken NRW, Migrationsausschüssen der Gewerkschaft, dem ver.di-Bezirksvorstand München und dem Großteil der ver.di-Hauptamtlichen vom Bundesfachbereich Handel gegeben.