Düsseldorfer Justiz holt zum Schlag gegen Antifaschisten aus

Kriminalisierungswahn

Von Markus Bernhardt

Die Düsseldorfer Justiz geht aktuell wegen verschiedener Protestaktionen gegen eine Reihe von Nazigegnern vor. Am vergangenen Dienstag wurde Johannes Dörrenbächer, einem Aktivisten des antifaschistischen Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“, der Prozess gemacht. Ihm war vorgeworfen worden, im Mai des letzten Jahres bei einer Wahlkampfveranstaltung, die die völkisch-nationalistische AfD in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt durchgeführt hatte, an einer friedlichen Sitzblockade teilgenommen zu haben. Weil Dörrenbächer damals nicht sofort aufgestanden sei, um den Anhängern der Partei den Weg frei zu machen, sollte er einem Strafbefehl zufolge 2 500 Euro zahlen. Dies verweigerte er, weshalb es am Dienstag zur Verhandlung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht kam. Diese endete mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1 200 Euro. „Unser Protest und unser ziviler Ungehorsam in Form von Sitzblockaden bleibt damit weiterhin eine straffreie Handlung. Wir freuen uns über diese Einstellung, die sicherlich auch Ergebnis der großen Solidarität der Düsseldorfer Stadtgesellschaft ist, und fordern alle auf, sich weiterhin an unseren Aktionen zu beteiligen“, kommentierte „Düsseldorf stellt sich quer“ den Urteilsspruch.

Anderen Aktivisten des Bündnisses stehen jedoch noch Prozesse bevor. Bereits Ende August des letzten Jahres wurden die Antifaschisten Mischa Aschmoneit und Torsten Nagel, weil sie zu Blockaden von rechten Aufmärschen aufgerufen hätten, wegen angeblicher Anstiftung zum Landfriedensbruch, Anstiftung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Anstiftung zum Verstoß gegen das Versammlungsrecht zu einer Strafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Insgesamt sollten die beiden 8 800 Euro zahlen, zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten. Weder Aschmoneit noch Nagel, ehemaliger Geschäftsführer der SPD-nahen Kinder- und Jugendorganisation „Die Falken“ in Düsseldorf, akzeptierten den Urteilsspruch. Deshalb kommt es am 9. März vor dem Landgericht zu einem Berufungsverfahren. Das Gericht hat insgesamt vier Prozesstage anberaumt. Das Urteil soll ausgerechnet am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, gesprochen werden.

Opfer eines weiteren Kriminalisierungsversuchs ist der Gewerkschafter Kaspar Michels. Er hatte im letzten Jahr bei einer Podiumsveranstaltung zur NRW-Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen war, ein Schild hochgehalten. Auf diesem stand „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“. Nun soll er 1 500 Euro Strafe zahlen. Am 14. Februar entschied das Amtsgericht Düsseldorf den Prozess gegen Michels tatsächlich führen zu wollen, da dieser das fragwürdige Angebot des Gerichtes, das Verfahren gegen die Zahlung von 600 Euro einzustellen, ablehnte.

„Das Vorgehen der Justiz ist vollkommen inakzeptabel. Hier werden engagierte Antifaschisten kriminalisiert, die friedlich und außerdem völlig zu Recht gegen rechte Hetzer protestiert haben. Die DKP erklärt sich solidarisch mit den Betroffenen. Wir Kommunistinnen und Kommunisten werden uns auch zukünftig an antifaschistischen Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligen. Die Einschüchterungs- und Kriminalisierungswut von Polizei und Justiz wird uns davon nicht abhalten. „Sie bestärkt uns vielmehr in unserem Kampf gegen Rassisten und andere extreme Rechte“, so Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP.

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"Kriminalisierungswahn", UZ vom 23. Februar 2018



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