Widerstand gegen Atomwaffen

Kriminalisiert

Von Ernst-Ludwig Iskenius

Während vor den verschiedenen Toren am Atomwaffenstützpunkt Büchel im September 2016 verschiedene Blockaden aufgebaut werden, dringen 9 Atomwaffengegner von dem Jugendnetzwerk für politische Aktion (JUNEPA) in den Atomwaffenstützpunkt Büchel ein und demonstrieren auf der Start- und Landebahn gegen die dort gelagerten Atomwaffen im allgemeinen und gegen die deutsche atomare Teilhabe im besonderen. Ein Jahr später stehen 8 dieser Aktivisten vor dem Amtsgericht Cochem. Sie sind des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung angeklagt. Der Vorwurf der Sachbeschädigung wurde im Laufe der Prozesse fallengelassen, weil nachweislich keine Sachbeschädigung stattgefunden hat.

Als „Privatgelände des Militärs und der besonderen Sicherheitsanforderungen ist ein solches Gelände für Zivilisten ohne Erlaubnis tabu“, so argumentierte die Staatsanwaltschaft, dem sich das Gericht anschloss. „Wo kämen wir denn hin, wenn jeder selbst entscheiden würde, wo er seinen Protest hintragen würde“ mahnte der Richter. „Es würde nur Chaos und Unordnung in unser Gemeinwesen bringen.“ Die verurteilten Aktivisten dagegen wiesen darauf hin, dass angesichts der immensen Gefahr, die von diesem Ort ausgeht und angesichts der völkerrechtswidrigen atomaren Teilhabe, die mit Billigung der deutschen Regierung rechtswidrig jeden Tag zu Unrecht begangen wird, es die grundgesetzlich auferlegte Pflicht ist, dagegen Widerstand zu leisten. Ziviler Ungehorsam, der niemanden schadet, außer der Militärmaschinerie kurzzeitig in den Arm zu fallen und Sand ins Getriebe zu schütten, ist angesichts der drohenden atomaren Katastrophe, durch Aufrüstung und Umrüstung der Bücheler Atomwaffen, eine allzu berechtigte Zuspitzung des Widerstandes. Als Begründung für den rechtfertigenden Notstand hatten die Angeklagten zahlreiche Beweisanträge gestellt, die allerdings alle vom Richtertisch gewischt wurden. Das Urteil von 30 Tagessätzen fiel offensichtlich deshalb so hoch aus, weil der Richter entgegen der Auffassung der Aktivisten, die ihre Aktion als Ermutigung zu mehr Praxis zum zivilen Ungehorsam ansehen, auf Abschreckung hofft und solche Aktionen in Zukunft eher unterlassen werden. Die Angeklagten machten klar, dass sie sich angesichts der immensen Gefahr nicht davon abschrecken lassen werden und kündigten weitere Aktionen des zivilen Ungehorsams in Büchel an. Gegen das Urteil wurden inzwischen Rechtsmittel eingelegt.

Es geht auch anders und andere sehen und fördern die Friedensarbeit der jungen Menschen: Für ihre Aktionen, unter anderem in Büchel, hat das Netzwerk JUNEPA am 1. 9.2017 den renommierten Aachener Friedenspreis erhalten.

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"Kriminalisiert", UZ vom 3. November 2017



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