Der Bundestag hat ein neues Amt geschaffen: den „Opferbeauftragten“. Natürlich nicht für die Opfer von Ausgrenzung, Ausbeutung und Unterdrückung im alltäglichen Kapitalismus. Nein. Am 17. Juni, ein Datum, das in der Geschichtspolitik der Herrschenden als Tag des „Volksaufstandes“ in der DDR gilt, wurde das Amt des „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)“ in den höheren Rang des „Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur“ beim Deutschen Bundestag gehoben.
Bereits am 7. Juni 2016 hatte das Parlament beschlossen: „Die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur bleibt eine fortdauernde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zukünftige strukturelle Veränderungen dürfen daher nicht zu einer Verschlechterung bei der Nutzung der Akten durch Bürgerinnen und Bürger, Forschung, Bildung, Medien und öffentliche Stellen führen. Veränderungen dürfen kein Schlussstrich sein.“ Das „Stasi-Unterlagen-Archiv“ wird jetzt als eigenständiger Teil in das Bundesarchiv überführt, wo es für den Delegitimierungs- und Verfolgungswahn der Bundesregierung erhalten bleibt.
Ein Drittel der DDR-Bürger soll von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) betroffen gewesen sein. Die Abschlussbilanz der Prozesse wegen MfS-Straftaten lautet allerdings: 143 Personen wurden angeklagt, gegen 20 Personen erging ein Urteil, in acht Fällen wurden Freiheitsstrafen verhängt. Die Krönung der kreativen Opfersuche: Jetzt sollen auch nach dem Ende der DDR Geborene den Opferstatus erben können. Das Diffamierungskartell arbeitet auf Hochtouren.
Der oberste „Stasi“-Aktenverwalter Roland Jahn geht in Rente, natürlich nicht in Strafrente. Am 19. Oktober 2018 hatte er gegenüber Vertretern der „Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung“ (GRH), die sich gegen die politische Strafverfolgung und Kriminalisierung von DDR-Bürgerinnen und -Bürgern einsetzt, noch erklärt: „Das ‚Täter-Opfer-Klischee‘“ sei „für das Geschichtsverständnis ungeeignet“. Jahns Behörde war die wichtigste Instanz zur Liquidierung der humanistischen DDR aus dem Bewusstsein der Menschen. Die Überprüfungen auf Kontakte zum MfS nach bisher geltendem Recht wurden bis 2030 verlängert, denn diese Regelung sei „für die Aufarbeitung des SED-Unrechts weiter erforderlich und angemessen“. Den Ostdeutschen soll der „Teufel“ DDR gründlich ausgetrieben werden.
Die Bevölkerung der DDR – ein Volk von SED-Opfern. Diese Gehirnwäsche soll von den Verbrechen des Kapitalismus ablenken und zur Kollaboration verführen. Denn es bleibt ein Ärgernis: Große Teile der DDR-sozialisierten Bürger und ihrer Nachkommen verstehen die hiesige Demokratie mit ihrer Fokussierung auf Reichtum, Profit und Gleichschaltung einfach nicht. Sowohl die jährlichen „Einheitsberichte“ als auch die verdrehte „Abschlussbilanz nach 30 Jahren“ beklagen dies. Marco Wanderwitz, Ostbeauftragter der Bundesregierung, könnte vor Wut zerplatzen ob solcher Undankbarkeit. Die Menschen in Ostdeutschland seien durch die SED „diktatursozialisiert“ und immer noch nicht „in der Demokratie angekommen“. Die Umerziehung der Ostdeutschen ist weitgehend erfolglos geblieben, denn die Geschichte von Opfer, Leid und friedlicher Revolution ist nicht ihre Geschichte.
Die beliebteste Diffamierungsformel gegen die DDR ist der „Unrechtsstaat“, dicht gefolgt vom Etikett der „Diktatur“. Wer dazu Ja sagt, bejaht auch die fortgesetzte Verfolgung von DDR-Bürgerinnen und DDR-Bürgern wegen „Systemnähe“. Vor allem aber stimmt er dem Ausbau der Macht des Staates gegenüber dem Volk zu. Die DKP unterstützt die Erklärung der GRH zur Überführung der MfS-Akten in das Bundesarchiv (kurzelinks.de/GRH) und fordert mit ihr: Schluss mit der Dämonisierung der DDR und des MfS.