Kornversionstherapieverbot

Zukünftig sollen Behandlungen gegen Homosexualität, sogenannte Konversionstherapien, bei unter 18-Jährigen verboten werden. Genaue Zahlen, um wie viele dieser Behandlungen es geht, gibt es nicht. Außerdem gestalte sich die Umsetzung eines solchen Verbotes schwierig, da man nicht jedes therapeutische Gespräch mithören könne, wie Gesundheitsminister Spahn dem „Ärzteblatt“ verriet. Dennoch sende das Verbot ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal. Das Wissen um ein Verbot führe zu einem anderen Umgang. Erst 1994 endete in der BRD mit der Abschaffung des Paragrafen 175 die staatliche Verfolgung von Homosexuellen. In der DDR wurde dieser Paragraf bereits 1968 abgeschafft

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"Kornversionstherapieverbot", UZ vom 8. November 2019



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