Kontrollfreak Amazon

Im Rechtsstreit um die Überwachung von Amazon-Beschäftigten im Logistikzentrum in Winsen hat die Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen, Barbara Thiel, Berufung eingelegt. Im Februar hatte das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass die minutengenaue Arbeits- und Leistungskontrolle per Scanner durch den US-Konzern zulässig ist.

Eine Berufungsbegründung gegen das Urteil werde zurzeit erstellt, so ein Sprecher der Behörde. Thiel argumentiert, dass der durch die minutengenaue Datenerhebung sowie die weitere Verarbeitung der gesammelten Daten verursachte Anpassungs- und Leistungsdruck höher zu gewichten sei als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens. Das Verwaltungsgericht Hannover war der Auffassung, dass die Interessen Amazons überwiegen. Es sei zwar richtig, dass ein Überwachungsdruck entstehe, allerdings sei so auch ein objektives Feedback möglich.

Die Überwachung ermöglicht Amazon zu erfassen, wie viele Pakete von wem in welcher Zeit abgefertigt werden. Der US-Konzern hält dieses Verfahren für notwendig, um die Steuerung der Logistik­abläufe besser planen zu können. Beschäftigten hatten hingegen von einem „Arbeitsklima der Angst“ berichtet.

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"Kontrollfreak Amazon", UZ vom 12. Mai 2023



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