Gen. Hensel verdreht den Charakter des Unvereinbarkeitsbeschlusses. Dieser wendet sich gerade nicht dagegen, dass G+G ihre Meinungen, Erkenntnisse, Gesichtspunkte und Motive in die Diskussion mit anderen Mitgliedern einbringen, dabei gegebenenfalls auch kontroverse Standpunkte entwickeln und diese in den Parteizusammenhängen vertreten und dafür argumentieren.
Das ist bei uns gelebte Wirklichkeit, wie man nicht nur auf jedem unserer Parteitage erleben kann. Sondern er stellt fest, dass es unvereinbar mit dem Statut und dem Charakter einer kommunistischen Partei ist, wenn eine Minderheit, die ihre Sicht nicht durchsetzen konnte, die im kollektiven Willensbildungsprozess der Partei insgesamt erarbeitete, begründete und beschlossene Linie und Praxis verwirft, das gemeinsame Handeln verweigert und durch eine konkurrierende Linie und politische Praxis ersetzt.
In einer KP zerstört dies die Einheit, Handlungsfähigkeit und Schlagkraft der Partei. Genau das tun die Netzwerker und genau das tut auch der Gegenbeschluss der BDK Niedersachsen. Auch wenn so etwas für bürgerliche Parteien üblich sein und dort als innerparteiliche Demokratie verstanden und als Meinungspluralismus gefeiert werden mag: Mit kommunistischem Parteiverständnis ist das unvereinbar.