Noch im Gründungsjahr der DKP standen Kommunisten vor Gericht

Kommunistenhatz – Prozesse – Inhaftierungen

Von Willi Hendricks

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( Brenner)

Willi Hendricks gehört zu den letzten Kommunisten, die im Rahmen des KPD-Verbots vor Gericht gezerrt wurden. Bei einem Besuch der UZ-Redakteure Thomas Brenner und Werner Sarbok zeigte der mittlerweile 93-jährige Genosse ein Plakat, mit dem die Öffentlichkeit zum Besuch der politischen Prozesse im März und April 1968 eingeladen wurde. Willi schrieb später: „Kein Unbeteiligter kann ermessen, welches Leid, welche Entbehrungen, wie viel Beschwernisse im Alltag Angehörige von Opfern der politischen Strafjustiz hinnehmen mussten. Die meisten unter ihnen haderten nicht mit ihrem Schicksal; sie kämpften um die Freilassung der Eingekerkerten und um ihre Rehabilitierung.

Während meinen Knastzeiten erlebte meine Frau Tilly sehr viel Solidarität aus nah und fern. Kaum, dass meine Verhaftung die Runde machte, erschienen Genossinnen und Genossen bei ihr mit Lebensmittel- und Geldspenden. Tilly hatte sich auch in einem offenen Brief an Institutionen und Persönlichkeiten gewandt, ihre Situation geschildert und über die Lebensumstände aufgeklärt, die infolge meiner mehrmaligen Gefängnishaft für sie und unsere beiden Söhne eingetreten sind. Sie erhielt viele Zuschriften mit der Versicherung, für meine Freilassung einzutreten. Als dann noch aus der DDR Pakete mit Lebensmitteln und Bekleidung für die Kinder eintrafen, brachen bei ihr alle Dämme. Sie wusste, sie war nicht allein.“

Im ersten Halbjahr 1953 war ich Lehrer an der Landesparteischule der KPD NRW. Im Lehrplan der bis zu dreieinhalb Wochen dauernden Lehrgänge wurden, neben marxistischer Theorie, auch Beschlüsse und Dokumente der KPD behandelt. Unter anderen das „Programm der KPD zur nationalen Wiedervereinigung Deutschlands“. Unser dreiköpfiges Lehrerkollektiv stand deswegen früh unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Ab Juni 1953 bis Herbst 1954 war ich 1. Kreissekretär der KPD in Bochum. Nicht lange, und ich geriet auch hier ins Fadenkreuz der politischen Strafverfolgungsbehörde. Wegen Publizierens des Programms zur Wiedervereinigung und weil ich Bochumer Jugendliche zur Teilnahme am zweiten Deutschlandtreffen der Jugend in Berlin aufgerufen hatte, erhob die Adenauer-Justiz gegen mich Anklage, insbesondere wegen „Staatsgefährdung“ und „Vorbereitung zum Hochverrat“. Die Hauptverhandlung war für den 13. März 1957 anberaumt. Dieser Termin wurde ausgesetzt, da ich mich nicht in Duisburg aufhielt.

Im Oktober 1955 hatte ich Arbeit bei Demag-Harkort aufgenommen. Am 17. August 1956 – dem Tag des KPD-Verbots – wurde ich wegen „kommunistischer Umtriebe“ fristlos entlassen.

Einer Anforderung der Partei folgend, begab ich mich ab September 1956 in die Illegalität, die nahezu fünf Jahre andauerte. Ich kam auf die Fahndungsliste der politischen Justiz. Während meiner Abwesenheit tauchten immer wieder Kripobeamte des K 14 (Politische Polizei) zu Hause auf. Ohne richterliche Anweisung durchsuchten sie, trotz der Proteste meiner Frau Tilly, die Wohnung und schnüffelten selbst im Kleiderschrank. Das waren Einschüchterungsversuche, um an meinem Aufenthaltsort heranzukommen.

Selbst unsere Nachbarn von nebenan wollten sie zu Spitzeln anwerben. Sie sollten die Kripo schleunigst informieren, sofern ich mal auftauchen würde. Die Nachbarin möge sich bei meiner Frau einschmeicheln, um in Erfahrung zu bringen, wo ich mich aufhalte. Meine Nachbarn haben mit Empörung darauf reagiert und es gleich meiner Frau mitgeteilt.

Ende April 1958 erschienen zwei Beamte des K 14 in der Volksschule auf der Seitenstraße, in der mein neun Jahre alter Sohn Karl Hans eingeschult war. Sie veranlassten seine Lehrerin, den Jungen in den Flur zu zitieren. Hier bedrängten sie ihn, den Aufenthaltsort seines Vaters preiszugeben.

Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass nach Zerschlagung der Hitlerdiktatur der überwiegende Teil von Polizei- und Kriminalbeamten, Richtern und Staatsanwälten weiterhin in ihren Ämtern verblieben sind und ungehindert ihr Unwesen gegen Kommunistinnen und Kommunisten treiben konnten. Ihre Methoden haben sie beibehalten. Später wurde ich selbst von einem ehemaligen Nazirichter abgeurteilt. Das wundert nicht, da Altnazis, die unter Hitler höchste Ämter bekleideten, auch unter Adenauer höchste Ämter besaßen. Antikommunismus als Staatsdoktrin in diesem Lande besteht bis in den heutigen Tag hinein.

Im Juni 1961 wurde ich verhaftet. Im Prozess vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Hamm wurde ich am 30. August 1961 zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Anklagepunkt „Hochverrat“ diente eine Stelle in dem 1952 verkündetem „Programm zur nationalen Wiedervereinigung Deutschlands“, wo vom revolutionären Sturz des Adenauer-Regimes die Rede war. Die Partei hatte diese Formulierung längst auf einem Parteitag offiziell als politisch falsch verworfen.

Einen Umsturzplan der KPD hatte es nicht gegeben. Dieser Anklagepunkt gegen mich musste fallengelassen werden, da das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 21. März 1961 den Paragrafen 90a, Absatz 3 als verfassungswidrig aufhob. Eine sensationelle Entscheidung. Einer der Kernsätze des Urteils lautet: „Die Freiheit, eine politische Partei zu gründen, und ihr Recht, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, sind verfassungskräftig verbürgt. Daraus folgt die Legalität des Handelns der Parteigründer und der für die Partei tätigen Personen selbst dann, wenn die Partei später für verfassungswidrig erklärt wird.“ Daher das geringere Strafmaß gegen mich.

Willi Hendricks, Otto Henke und Oskar Rothstein (v.l.n.r.)

Willi Hendricks, Otto Henke und Oskar Rothstein (v.l.n.r.)

( Privat)

Wer als Kommunist vor diesem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts wegen Hochverrats abgeurteilt wurde, erhielt Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren.

Auf Grund der Denunziation eines ehemaligen Mitglieds der KPD wurde ich im Januar 1963 erneut verhaftet. Mir wurde „Staatsgefährdung“, „Rädelsführerschaft“ und „Geheimbündelei“ vorgeworfen. Die Justiz berief sich auf dessen Aussage, ich hätte 1962 in Gebieten Nordrhein-Westfalens bis hin nach Ostwestfalen ein breites Vertriebsnetz für den Versand des illegalen Zentralorgans der KPD „Freies Volk“ und anderer Schriften aufgebaut. Die Schriften erschienen in Kleinformat, gedruckt auf hauchdünnem Papier (Japanseide), und konnten in normalen Briefumschlägen verschickt werden.

Nach sechs Wochen Untersuchungshaft wurde ich entlassen. Anklage wurde nicht erhoben, da der Justiz die Beweismittel fehlten. Obwohl wiederholt angemahnt, wurde bisher keine Entschädigung gezahlt, viel weniger noch Rehabilitation erteilt.

Zusammen mit den Duisburger Kommunisten Oskar Rothstein und Otto Henke wurde ich am 14. Juni 1965 zum dritten Mal verhaftet. Die Festnahmen erfolgten in meiner Trinkhalle. Mit fünf PKW fuhr die Kripo vor und kassierte uns ein, samt Losungen gegen Notstandgesetze und für Aufhebung des KPD-Verbotes. Wiederum lautete die Anklage auf „Staatsgefährdung“ und „Rädelsführerschaft“.

Im Juni 1966 bekam ich bei den Kabelwerken Duisburg Arbeit als Maschinenführer. Mit Genossen im Betrieb gründete ich eine illegale Betriebsgruppe. Unter ein Protestschreiben gegen die Notstandsgesetze konnten bei den Kollegen fast 100 Unterschriften gesammelt werden. Daraufhin wurde auf einer von uns organisierten öffentlichen Veranstaltung ein Betriebsausschuss gegen die Notstandsgesetze gebildet. Der Betriebsrat beteiligte sich später, wenn auch nur halbherzig.

Im Herbst 1966 erschien in den Tageszeitungen ein Artikel, wonach sechs evangelische Pfarrer gegen die Notstandsgesetze Stellung bezogen. Ich setzte mich mit den Duisburger Pfarrern und einem Pastor aus Essen telefonisch in Verbindung, suchte sie nach Vereinbarung zuhause auf und informierte sie über die Anklageerhebung gegen uns drei Kommunisten. Ich bekam Zustimmung zum Vorschlag, mit einer Petition an den Landtag die Einstellung von Strafverfolgung von Kommunisten und Freilassung aller inhaftierter Genossinnen und Genossen zu fordern.

Für dieses Vorhaben konnten weitere Interessenten und Unterstützer gewonnen werden. Am 17. April 1967 suchte eine elfköpfige Delegation den Landtag von NRW auf und überreichte den Fraktionen eine Petition, in der die Dringlichkeit einer politischen Strafrechtsreform hervorgehoben wird. SPD und FDP versprachen, sich im Sinne der Petition zu verwenden und sich dafür einzusetzen, dass inhaftierte Kommunisten schnellstens aus Gefängnissen entlassen werden und künftighin keine Inhaftierungen mehr erfolgen dürften. Das wurde zum Teil realisiert.

Die Kommunisten Willi Nowak (Bochum), Hans Vossen (Düsseldorf) und Jupp Angenfort (Düsseldorf) wurden vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere Verfahren wurden eingestellt. Dennoch fand im Jahre 1968 gegen uns der Prozess statt.

Im Ergebnis der weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit kam es am 23. September 1967 zur Konstituierung der „Schutzgemeinschaft für politisch verfolgte Kommunisten und des Kommunismus Verdächtige“. Von vornherein war das nicht zu erwarten. Mit der Zeit entwickelte sich jedoch ein enges Vertrauensverhältnis untereinander, so konnten wir dann einen Schritt weitergehen. Vor allem Pfarrer Emil Menz konnte ich für diese Idee interessieren; er gehörte mit Gustav Heinemann – dem späteren Bundespräsidenten – während der Hitlerdiktatur der „Bekennenden Kirche“ an. Es bot sich eine weitere legale Möglichkeit, für die Aufhebung des KPD-Verbotsurteils einzutreten und zu werben. Einige der Pfarrer traten später der DKP bei, Emil Menz voran.

Nach Bekanntgabe des Prozesstermins Anfang 1968 gaben wir drei „Angeklagten“ ein gemeinsames Flugblatt heraus, das auch an Kollegen am Werkstor der Kabelwerke verteilt wurde. Zu dieser Zeit waren die Vorbereitungen der im April stattfindenden Betriebsratswahl, zu der ich aufgestellt war, im vollen Gange. Das Flugblatt hat zu meiner Wahl in den Betriebsrat beigetragen. Der Vorstand der SPD-Betriebsgruppe forderte in einem Protestschreiben die Einstellung des Verfahrens.

Der Prozess fand statt an sieben Verhandlungstagen – vom 5. März bis 3. April 1968 – vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts in Düsseldorf. Wir stellten Öffentlichkeit her, indem wir Zeitungs- und Rundfunkredaktionen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Lokal- und Landespolitiker sowie bekannte Persönlichkeiten schriftlich in Kenntnis setzten.

Parallel zu unserem Prozess fand am 21. März im Odin-Palast, Wuppertal-Barmen ein öffentliches Forum statt. Zum Thema „Soll das KPD-Verbot aufgehoben werden? Was wollen die Kommunisten?“ sprachen Grete Thiele, ehemalige Bundestagsabgeordnete der KPD und Karl Schabrod, ehemaliger Vorsitzender der Landtagsfraktion der KPD in NRW. Mit dabei im Forum Herbert Mies, Willi Spicher und Ludwig Vorberg.

Im Prozess selbst nahmen wir den Programmentwurf für die Wiederzulassung einer Kommunistischen Partei zum Hauptinhalt unserer Strategie, wir störten uns nicht groß an den Anklagepunkten.

Bereits nach dem zweiten Prozesstag musste wegen des großen Besucherandrangs die Sitzung in den großen Schwurgerichtssaal verlegt werden. Jeder Prozesstag wurde besprochen und vorbereitet. Neben uns dreien waren stets beteiligt die Anwälte Dr. Rebensburg aus Wuppertal und Dr. Hartmann aus Herne, dazu je zwei oder drei Pfarrer aus der „Schutzgemeinschaft“. Sie hatten so etwas auch noch nicht erlebt und waren „Feuer und Flamme“. Auch wurde jeder Prozesstag ausgewertet und nachbereitet. Für uns war wichtig, der Zuhörerschaft vorzuführen, dass dieser Schauprozess antikommunistische Ressentiments verbreiten sollte.

Nach unseren Erkenntnissen handelte es sich bei dem Gerichtsvorsitzenden um einen Altnazi, der während des Zweiten Weltkrieges im Sudetengau eingesetzt war. Uns war bewusst, dass wir es mit einem eingefleischten Antikommunisten zu tun hatten.

Insgesamt wurden wir zu 46 Monaten Gefängnis verurteilt. Ich erhielt zehn Monate Gefängnis, zwei Monate mehr als die Staatsanwaltschaft beantragte, „wegen seines besonders aggressiven Auftretens vor Gericht“, hieß es dazu in der Urteilsbegründung. Mein Strafmaß fiel geringer aus als bei den anderen Angeklagten, weil bei mir kein „belastbares Material“ vorgefunden worden war, weder bei Hausdurchsuchungen noch bei der Leibesvisitation während der Verhaftung, was bei meinen beiden Mitstreitern leider nicht der Fall war.

Damit beliefen sich meine Haftstrafen nunmehr auf fünfzehneinhalb Monate, inbegriffen sechs Wochen U-Haft ohne Anklage.

Am 19. Mai 1968 führten wir in der Kleinen Mercatorhalle erneut eine öffentliche Veranstaltung durch. Wir informierten über den Ausgang des Prozesses und machten deutlich, dass auf Grundlage des Programmentwurfs die Zeit für die Schaffung einer legalen Kommunistischen Partei dringend geboten ist.

In allen Bundesländern sorgten Kommunistinnen und Kommunisten für die Verbreitung des Programmentwurfs, der in vielen Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert wurde. Schließlich kam es am 25. September 1968 durch den „Bundesausschuss zur Neukonstituierung einer Kommunistischen Partei“ in Frankfurt am Main zur Gründung der DKP.

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"Kommunistenhatz – Prozesse – Inhaftierungen", UZ vom 7. Dezember 2018



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