Obwohl die Partei alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt hat, hat das Oberste Wahlgericht die Kommunistische Partei der Türkei (TKP) von den bevorstehenden Parlamentswahlen ausgeschlossen.
Es sei nicht das erste Mal, dass die türkischen Kommunisten bei Wahlen diskriminiert werden, schreibt die TKP in einer Stellungnahme. Im Gegensatz zu anderen Parteien betrachte die TKP die Wahlen nicht als wichtigstes Mittel ihrer Politik. Dennoch böten gerade Wahlkämpfe eine gute Gelegenheit, die politischen Ideen der Partei öffentlich zu präsentieren. Die TKP werde daher mit unabhängigen Kandidaten an den Parlamentswahlen am 24. Juni teilnehmen.