Landesverfassungsgericht bestätigt „Kommunal-Soli“ in NRW

Kommunen verlieren finanzielle Selbstständigkeit

Von Vincent Cziesla

Der Stadt Neuss am Rhein werden im kommenden Jahr voraussichtlich mehr als 20 Millionen Euro fehlen, um den Haushalt auszugleichen. In Neuss stauen sich die Sanierungen bei Schulen und Kindergärten, es mangelt überall an Personal, und bei den Ausgaben für Kultur, Soziales und Jugendhilfe muss um jeden Euro gefeilscht werden. Doch diese Realität schreckt die nordrhein-westfälische Landesregierung nicht im Geringsten: Für sie ist Neuss eine „reiche“ Stadt.

Deshalb muss Neuss auch in den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ einzahlen – 1,7 Millionen Euro im Jahr 2015. Neben Neuss zahlen noch mehr als 70 andere Städte in den Pakt ein. So kommen jährlich 90,8 Millionen Euro zusammen, die dann – zusammen mit einem dreistelligen Millionenbetrag vom Land – an aussichtslos überschuldete Kommunen verteilt werden. Nach dem Willen der Landesregierung soll diese Form der Umverteilung noch mindestens bis 2022 praktiziert werden. Hört oder liest man Stellungnahmen von rot-grün-begeisterten Rheinländern, dann gewinnt man den Eindruck, bei der sogenannten „Solidaritätsumlage“ handele es sich um ein modernes Märchen; in beseelter Robin-Hood-Manier nimmt der Kommunal-Soli von den Reichen und gibt es den Armen.

Neoliberaler Umbau der Kommunen

In Wahrheit ist der „Soli“ ein neoliberales Projekt und dabei so dreist, dass es selbst leidgeprüften Bürgermeistern und Gemeinderäten die Sprache verschlagen hat. Die Umlage erfüllt im Grunde nur zwei Aufgaben: neoliberaler Umbau der Kommunen und Absicherung von Bankengewinnen.

Im Rahmen eines großangelegten „Sanierungsprozesses“ werden die Städte, die Geld aus diesem Stärkungspakt erhalten, zu drastischen Sparmaßnahmen gezwungen; jeder Cent wird hinterfragt. Durch dieses Spardiktat verlieren die sogenannten Stärkungspaktkommunen nicht nur ihre finanzielle Selbstständigkeit (soweit sie überhaupt noch vorhanden war), sondern auch einen Großteil ihrer sozialen und kulturellen Infrastruktur. Die kommunale Demokratie wird für ein paar Euro verkauft, weil den Kommunen laut NRW-Innenministerium die „Motivation zu schmerzhaften, aber unvermeidlichen Maßnahmen“ fehlt. Unantastbar scheint nur noch die Rückzahlungsverpflichtung für aufgenommene Kredite zu sein. An dieser Stelle kommt der zweite Aspekt des Stärkungspaktes ins Spiel.

Die überschuldeten Empfängergemeinden sind natürlich zur Zahlung von Zinsen und Tilgungsraten verpflichtet. Jahrzehntelang galt die Kommunalfinanzierung als sicheres Geschäft für Banken. Es konnten gigantische Summen verliehen werden, und wenn das Geld nicht zurückkam, dann wurde eben ein weiterer Kredit zur Rückzahlung des ersten gewährt. Zahlreiche Kommunen hatten schließlich gewaltige Schulden angehäuft und die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen wurde immer schwieriger. In einer Zeit, in der ganze Staaten plötzlich zahlungsunfähig werden konnten und in der das Wort „Schuldenschnitt“ in aller Munde war, sorgten sich die Banker um die garantierten Gewinne aus der Kommunalfinanzierung. Auf der anderen Seite befürchteten arme Kommunen als zahlungsunfähig zu gelten und somit keine neuen Kredite mehr zu erhalten. „Angesichts der öffentlichen Diskussion um die Kreditversorgung schien der Kommunalkredit und damit das System insgesamt in Frage gestellt“, fasste es das Innenministerium in einer offiziellen Stellungnahme zum Stärkungspakt zusammen.

Die Bank gewinnt immer

Es musste also gehandelt werden. Und welche Vorgehensweise lag da näher, als die Städte, die sich gerade noch über Wasser halten konnten, zur Zahlung an völlig überschuldete Gemeinden zu verpflichten? Immerhin waren diese Kommunen nun wieder in der Lage, einen Teil ihrer Zinszahlungen abzusichern und so die Bankengewinne zu garantieren. Nicht unerwünschter Nebeneffekt: Durch die Zahlungen verschärfte sich die Situation in den Geberkommunen und sie wurden ihrerseits zur Aufnahme neuer Kredite gezwungen – die Bank gewinnt immer.

Aus dieser Absicht wurde auch nie ein Geheimnis gemacht. Im Selbstinterview stellte sich das Innenministerium die Frage, warum der Stärkungspakt eigentlich für alle Kommunen sinnvoll sei. Die Antwort:

„Eine gemeinsame und solidarische Anstrengung ist notwendig, um die Kreditversorgung weiterhin zu günstigen Konditionen sicherzustellen [sic!]. Der Stärkungspakt schafft die Voraussetzungen, von denen alle profitieren. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben.“ Die verdrehte Verwendung des Begriffs „Solidarität“ stiftet zusätzliche Verwirrung im rot-grünen Lager. Ist es eine „gemeinsame solidarische Anstrengung“ die Banken vom kommunalen Zahlungswillen zu überzeugen? Oder wäre es nicht tatsächlich solidarisch, gemeinsam für einen kommunalen Schuldenschnitt einzustehen?

Bleibt noch die Frage zu klären, welche Kommunen eigentlich zu den Geberkommunen gehören. Mit „Reichtum“ hat das natürlich nichts zu tun, sondern mit der sogenannten Abundanz. Die Feststellung der Abundanz ist eine Wissenschaft für sich. Vereinfacht gesagt, werden zwei fiktive Größen gegenübergestellt: Die Steuerkraftmesszahl (Finanzkraft) und die Ausgangsmesszahl (Finanzbedarf). Die Steuerkraftmesszahl gibt nicht an, wie hoch die Steuereinnahmen einer Gemeinde sind, weil diese vom Hebesatz abhängen. Stattdessen wird errechnet, welche Steuereinnahmen bei einem fiktiven Hebesatz zu erreichen wären. Auch die Bedarfsmesszahl gibt keinerlei Auskunft über den tatsächlichen Finanzbedarf einer Kommune, sondern ist lediglich eine (äußerst umstrittene) Rechengröße. Es wird also geprüft, ob die Einnahmen, die eine Stadt haben könnte, höher sind als der Bedarf, den eine Stadt (rein rechnerisch) haben sollte. Ist das der Fall, dann gilt die Gemeinde als abundant, erhält keine Schlüsselzuweisungen mehr und wird nach zwei Jahren Abundanz zur Einzahlung in den Stärkungspakt verpflichtet. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, dass selbst abundante Kommunen Millionendefizite anhäufen können und Gefahr laufen, eines Tages selbst zur Stärkungspaktkommune zu werden.

Kommunen stolpern in die Pleite

Es wundert also nicht, dass 70 Geberkommunen vor das Landesverfassungsgericht zogen, um gegen den „Soli“ zu klagen. Das Gericht konnte jedoch keinen rechtswidrigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit feststellen und wies die Klage vor kurzem ab. Die Richter urteilten: die Umlage sei zumutbar, außerdem bleibe das Geld im kommunalen Raum. Schließlich stehe nicht in der Verfassung, dass der kommunale Finanzausgleich nicht auch aus kommunalen Mitteln bewerkstelligt werden könnte.

Der Stärkungspakt wird uns also erhalten bleiben, während die notwendige bundesweite Neuordnung der Gemeindefinanzen unterlassen wird. Dabei ist hier wirklich Handlungsbedarf.

Während in Berlin die „schwarze Null“ gefeiert wird, erfüllen die Kommunen in der Republik einen Großteil der staatlichen Aufgaben und stolpern darüber in die Pleite. Wenn die Schulden zu hoch sind, werden Staatskommissare eingesetzt und die demokratische Mitbestimmung der Räte beendet. Mehr Geld vom Bund ist notwendig, würde das Problem aber alleine nicht lösen.

Derzeit finanzieren sich die Kommunen zum Großteil über die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, der Grundsteuer und einem Anteil der Einkommenssteuer. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen sind äußerst konjunkturabhängig und unzuverlässig. Kommunen in strukturschwachen Regionen nehmen sowieso weniger ein und können daher auch keine wegweisenden Investitionen auf den Weg bringen. In anderen Regionen reicht mitunter ein schlechtes Jahr aus, um den kommunalen Haushalt ins Wanken zu bringen und den Teufelskreis aus Verschuldung, Investitionsstau, Sozialabbau und Rezession in Gang zu bringen. Einige Kommunen sind von ein oder zwei Unternehmen abhängig, deren Weggang oder fragwürdige Steuermoral zum Desaster führen kann und mancherorts auch schon geführt hat.

So zahlte das bekannte Unternehmen Würth seine Gewerbesteuern in der Stadt Künzelsau und führte dabei regelmäßig auch Steuern für die ausländischen Tochterunternehmen ab. Zu Unrecht, befand der Bundesfinanzhof und ordnete Ende 2015 eine Steuerrückzahlung für die vergangenen 13 Jahre an, inklusive 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Insgesamt 62 Millionen Euro Rückzahlung wurden auf einen Schlag fällig und überforderten das kleine, nun hoch verschuldete Künzelsau. Ähnliches spielte sich im kleineren Rahmen in vielen Gemeinden ab. Unternehmen zahlten zu viel Gewerbesteuern und warteten anschließend auf die gut verzinste Rückzahlung – eine gute Geldanlage in Zeiten niedriger Zinsen und ein gewaltiger Schaden für die kommunalen Haushalte.

Schuldenschnitt statt Zockerei

Weitere Probleme liegen in der Konkurrenz um möglichst niedrige Gewerbesteuerhebesätze, in der schon vorhandenen Überschuldung und in der teils sehr sanierungsbedürftigen Infrastruktur. Hinzu kommen hausgemachte Probleme vieler Städte, deren Kämmereien sich auf der verzweifelten Suche nach alternativen Einkommensmöglichkeiten an den Finanzmärkten und an der Börse verspekulierten.

Ein kommunaler Schuldenschnitt ist ebenso notwendig, wie das Ende neoliberaler Experimente in den Kommunen. Die Abhängigkeit von den Gewerbesteuern muss überwunden werden, Gewerbesteuerrückzahlungsansprüche beschränkt. Um die größten Brände zu löschen, wären grundlegende Reformen nötig, die sich auch im Rahmen einer kapitalistischen Wirtschaftsweise auf den Weg bringen ließen, wenn man denn wollte.

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"Kommunen verlieren finanzielle Selbstständigkeit", UZ vom 30. September 2016



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