EU setzt auf die Enteignung öffentlichen Eigentums

Kommunen im Fadenkreuz

Von Männe Grüß

Der momentane EU-Wahlkampf der im Bundestag vertretenden Parteien – (leider) bis zur Partei „Die Linke“ – ist vor allem eines: eine verordnete Märchenstunde. Da können die führenden EU-Staaten zusammen mit der NATO vor 20 Jahren über 2500 Menschen beim völkerrechtswidrigen Bombenkrieg gegen Jugoslawien getötet haben; da kann der französische Präsident und EU-Musterknabe Macron seinem Volk die Augen ausschießen und das Militär auf die Gelbwesten hetzen; das ist alles nicht existent, denn: Die EU sei ein Friedensprojekt. Da wundert es wenig, dass die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) die staatlich finanzierte Märchentante spielt, wenn sie auf ihrer Webseite über die Rolle der EU für die Kommunen schreibt: „Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) werden die Kommunen erstmals im EU-Primärrecht erwähnt, und ihr Recht auf Kommunale Selbstverwaltung verankert.“ Und weil das so in der Ersatz-Verfassung der EU steht, liegt für die BpB auf der Hand: Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist Praxis der EU-Institutionen. Ein aktueller Realitätscheck zeigt das Gegenteil.

Wie die EU-Kommission das – auch im Grundgesetz verankerte – Recht auf kommunale Selbstverwaltung aushebelt, zeigt die EU-Dienstleistungsrichtlinie – besser bekannt als Bolkestein-Richtlinie von 2006. Ziel der Richtlinie ist es, die EU als Binnenmarkt für Dienstleistungen zu deregulieren. Die Ausbeutungsbedingungen sollen für die Kapitalseite optimiert werden, vor allem für die stärksten Kapitalfraktionen in der EU, wie die deutsche. Das betrifft neben dem Arbeitsrecht mit dem sogenannten „Herkunftslandprinzip“ auch die Gleichstellung öffentlicher und privater Unternehmen und somit die Ausweitung des Wettbewerbs beziehungsweise Profitprinzips auf „Dienstleistungen im allgemeinen Interesse“. Das ist die öffentliche Daseinsvorsorge, die im Wesentlichen die Kommunen leisten. Darunter werden nach der Bolkestein-Richtlinie grundsätzlich Dienstleistungen wie Bildung, Kinderbetreuung, Altenheime, Abfallwirtschaft, Wasser-, Strom- und Gasversorgung und so weiter verstanden. Aufgrund von Protesten wurden Bereiche wie Strom, Gas, Post, Wasserversorgung und Abfallwirtschaft von einigen Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen sowie Gesundheitsdienste und soziale Dienste komplett. Aber von dem Ziel, die gesamte öffentliche Daseinsvorsorge unter Profitzwang und Privatisierungsdruck zu setzen, wich die EU-Kommission keinen Millimeter ab, als sie bereits 2007 in einer Mitteilung unter dem Titel „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen“ feststellte, dass „abgesehen von den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt die überwiegende Mehrheit der Dienstleistungen als ‚wirtschaftliche Tätigkeiten‘ im Sinne der Binnenmarktvorschriften des EG-Vertrages zu betrachten sind“. Damit stellte die EU-Kommission klar: Sobald die Rauchschwaden des Protestes gegen die Bolkestein-Richtlinie verflogen waren, setzte sie in der Praxis wieder unbeirrt das fort, was sie und die Lobbyverbände der Konzerne wollten: die weitere Deregulierung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Seit 2016 plant die EU-Kommission die Dienstleistungsrichtlinie zu verschärfen, weil die Ausführungen insbesondere den Kapital-Lobbyverbänden zu ineffizient sind, um der Finanzoligarchie neue Kapitalinvestitionen in den äußerst lukrativen Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu ermöglichen. Dabei bedeutet die überarbeitete Richtlinie empfindliche Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung. So sieht der Plan der EU-Kommission in Anlehnung an den Vorschlag des Kapitalverbandes „Business Europe“ vor, dass Gemeinde- und Stadträte Beschlüsse, die die Dienstleistungsrichtlinie berühren, drei Monate zuvor bei der EU-Kommission zur Prüfung einreichen müssen. Wenn die Kommission gegen Gesetzesvorhaben und Beschlüsse der kommunalen Parlamente Widerspruch einlegt, diese aber an ihren Vorhaben festhalten, kann die EU-Kommission die Bundesregierung auffordern, diese Beschlüsse der Gemeinde- und Stadträte aufzuheben. Das kann in der Realität dann zum Beispiel so aussehen: Angesichts der Wohnungsnot in deutschen Metropolen könnten kommunale Gesetze gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum aufgehoben werden, wenn die EU-Kommission der Meinung ist, dass sie unter den Geltungsbereich der Bolkestein-Richtlinie fallen.

Bei diesem Angriff gegen die kommunale Selbstverwaltung auf das Europäische Parlament zu hoffen ist unangebracht, denn ihr Binnenmarktausschuss hat den Plan der EU-Kommission begrüßt. Das Parlament schlägt im Gegenteil sogar vor, Unternehmen bei der Prüfung von Beschlüssen kommunaler Parlamente einzubeziehen – also das Mitspracherecht der Kapitalseite in der EU-Kommission zu institutionalisieren.

Die Aushebelung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Verschärfung der Bolkestein-Richtlinie kommt nicht ohne Zufall in einer Zeit, in der gleichzeitig durch die Militärkooperation „Pesco“ – mit seiner Verpflichtung zur kontinuierlichen Aufrüstung für die beteiligten EU-Staaten – alles daran gesetzt wird, die Ausbeutungsbedingungen für die führenden Monopolbourgeoisien in der EU zu optimieren. Dass die deutsche Monopolbourgeoisie die EU dabei als Waffe nutzt, um ihre Interessen gegen die Lohnabhängigen auch auf kommunaler Ebene im eigenen Land durchzusetzen, unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit, den Kampf gegen diese Klassenkampfoffensive von oben – über die Bande „EU“ gespielt – hierzulande aufzunehmen. Das schließt auch ein, die Forderungen nach einer „sozialen EU“ dahin zu schicken, wo sie hingehört: ins Land der Märchen – und die EU auf die Müllhalde (in Volkseigentum) der Geschichte.

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"Kommunen im Fadenkreuz", UZ vom 10. Mai 2019



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