Dass die Polizei schon mal ordentlich zulangen kann, bis hin zu schweren Verletzungen, wissen alle, die linke Demos besuchen. Je nach Tagesform neigt ein nicht unerheblicher Teil der Beamten zu Pöbeleien, Schubsen und weiteren Provokationen. Ja, nicht immer, aber ziemlich regelmäßig. Dagegen schützen oder verteidigen tun sich natürlich nur ausgemachte Verfassungsfeindinnen und -feinde oder Kriminelle, so die staatliche Logik, und so kommt es, dass vor gar nicht langer Zeit die Gesetze deutlich verschärft wurden. Die flapsig „Bullenschubs-Paragraf“ genannte Änderung sieht für ein einfaches Widersetzen einer polizeilichen Maßnahme mir nichts, dir nichts eine mögliche Haftstrafe von drei Monaten vor. Wie genau das auszulegen und ab wann anzuwenden ist, liegt natürlich im Ermessen des Gerichtes. Wer sich denkt, dass damit staatlicher Willkür noch weiter der Boden bereitet wird, lernt jetzt, dass es immer noch schlimmer geht. Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth legt noch einen oben drauf. „Knast für Anschreien“ heißt der neue Repressionstrend aus dem schönen Süden, wie in der Berufungsverhandlung Anfang Februar entschieden.
Ausgangspunkt des Prozesses war eine Sommernacht im Jahr 2019, noch vor Corona. Ein paar Jugendliche feiern am Jamnitzerplatz im Szenestadtteil Gostenhof. Eine Anwohnerin fühlt sich gestört und ruft die Polizei. So weit, so unspektakulär. Als die dann aber direkt mit mehreren Wagen anrückt und die Jugendlichen kontrolliert, solidarisieren sich einige Besucherinnen und Besucher des unweit gelegenen linken Treffs „Schwarze Katze“ und fordern, mit den Kontrollen aufzuhören und die Leute in Frieden zu lassen. Auch bis dahin ist der Vorgang nicht sehr verwunderlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass sowas öfter mal passiert und die Beamte ihrerseits bestimmt nicht immer nur Komplimente parat haben. Die Polizei zieht sich schließlich zurück, zwei der Aktivisten wurden angeblich erkannt und später in erster Instanz zu einem Jahr und drei Monaten Haft beziehungsweise einem Jahr und sechs Monate verknackt. Dabei ging es nicht um Tätlichkeiten, niemand wurde körperlich angegriffen oder verletzt. Das Rufen linker Parolen und die lautstarke Aufforderung, mit den Kontrollen aufzuhören und den Ort zu verlassen, reichten für das Urteil aus.
Beamte schildern vor Gericht, dass sie das erste Mal richtig Angst im Leben gehabt und sich an Leib und Leben bedroht gefühlt hätten. Beruf verfehlt oder maßlos übertrieben? Ungeklärt. Fest steht aber, dass die beiden Aktivisten auch in der Berufungsverhandlung zwar schwächere, aber immer noch klare Urteile bekamen.
Die eine Strafe wird am Ende in zehn Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.500 Euro umgewandelt, der andere Aktivist muss für ein Jahr und zwei Monate in Haft. Begründet wird letzteres Urteil mit Vorstrafen des Angeklagten. Die harte Reaktion der Behörden zeigt deutlich, dass Proteste gegen die Polizei wie auf dem Jamnitzerplatz im Keim erstickt werden sollen. Ganz schnell ist dann wieder von angeblichen „No-go-Areas“ die Rede. Es soll ganz einfach gezeigt werden, dass alle, die sich in Maßnahmen der Polizei einmischen, mit Bewährungs- oder Haftstrafen rechnen müssen. Das gilt natürlich insbesondere für Linke. Sollte dieses Urteil beim Revisionsprozess Bestand haben, können wir uns schon mal warm anziehen. Denn wo fängt „gefühlte verbale Gewalt“ für die Polizei an und wo hört sie auf? Das eröffnet den sensiblen Einsatzhundertschaften noch ganz andere Möglichkeiten der Kriminalisierung linker Demonstrationen.