Knast auf Verdacht

Lars Mörking über „noNPOG“

In einigen Bundesländern werden derzeit neue Polizeigesetze vorbereitet. Gegen die niedersächsische Version protestiert derzeit das Bündnis „noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz“. Die niedersächsische Landesregierung plant unter anderem die Ausweitung der Überwachung von Demonstrationen und öffentlichen Veranstaltungen, es sind Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote, Meldeauflagen, elektronische Fußfesseln ohne Richtervorbehalt, bis zu 35 Tage Vorbeugegewahrsam, Onlineüberwachung mittels Trojanern und vieles mehr vorgesehen.

All dies gehört bereits dann zum Arsenal polizeilicher Verfolgung, wenn noch gar keine Straftat vorliegt. Eine drohende „Gefahr“ dient der Landesregierung als Begründung für schwerwiegende polizeiliche Maßnahmen.

Aus Reihen der Gewerkschaften gibt es Kritik daran, dass der Gesetzgeber nicht nur Terroristen trifft. In einer Stellungnahme der IG Metall heißt es: „Insbesondere die Ausweitung von Polizeibefugnissen auf Grundlage einer schwammigen Definition sogenannter ‚Gefährder‘ nährt Befürchtungen, dass man sehr schnell (zum Beispiel durch die Anmeldung einer Demonstration oder die Durchführung eines Streiks) zum ‚Gefährder‘ mit allen Folgen für die persönliche Situation und für das politische Klima im Land werden kann.“

Das ist der Kern der Debatten um die Einschränkung von Freiheitsrechten, wie sie beispielsweise auch in Frankreich und Belgien geführt wurden und werden. Mit Hinweis auf die Bedrohung durch Terroristen werden schwammige Begriffe zur Grundlage genommen, um letztlich gerade diejenigen anzugreifen, die die demokratische Grundordnung verteidigen, indem sie sie nutzen. Diejenigen, die das Streikrecht oder das Demonstrationsrecht erst gar nicht in Anspruch nehmen, haben selbstverständlich auch nichts zu befürchten.

Kritisiert wird auch die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Bisher kann die Polizei Menschen bis zu 24 Stunden in Gewahrsam nehmen, dies soll auf bis zu zehn Tage ausgedehnt werden – also auch dann, wenn nur ein Verdacht einer möglichen Straftat besteht. Bei Verdacht auf terroristische Straftaten sollte der Gewahrsam ursprünglich auf bis zu 74 Tage verlängert werden können. Eine Runde aus „Experten“ von CDU und SPD hat dies inzwischen auf 35 Tage reduziert – wahrscheinlich als Zugeständnis an diejenigen, die auch an diesem Wochenende wieder protestieren.

Staatstrojaner, Fußfesseln, Videoüberwachung, Elektroschocker (Taser) … der Katalog der Instrumente, mit denen die Freiheitsrechte gefoltert werden sollen, ist lang. Für die Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland wäre es schon hilfreich, wenn Nazibanden nicht mehr staatlich gefördert und potentielle Attentäter nicht mehr von V-Leuten deutscher Behörden zu ihrem Anschlagsort gefahren würden. Um Terrorismus geht es bei diesem Gesetz nun wirklich nicht.

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"Knast auf Verdacht", UZ vom 15. März 2019



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