Bundesanwaltschaft ignoriert Beweislage und fordert acht Jahre Knast für Lina E.

Klassenjustiz und Feindstrafrecht

Am 30. März endete am Oberlandesgericht Dresden die Beweisaufnahme im Antifa-Ost-Verfahren mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Nach über eineinhalb Jahren Prozess und mehr als zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft für die Hauptangeklagte Lina E. ist endlich ein Ende des Prozesses in Sicht. Hunderte Stunden Gerichtsverhandlung und 93 Verhandlungstage leistete sich die Klassenjustiz für ihren von der ersten Sekunde an politisch motivierten Prozess gegen vier junge Erwachsene.

E. wird vorgeworfen, gemeinsam mit drei weiteren Personen nach dem Gesinnungsparagrafen 129 des Strafgesetzbuches (StGB) eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet zu haben. Diese soll zwischen 2018 und 2020 Angriffe auf ein faschistisches Szenelokal sowie auf Neonazis in Leipzig, Wurzen und Eisenach geplant und ausgeführt haben. Bei den Angriffen wurden mehrere Neonazis verletzt. Dafür soll die Studentin nach dem Plädoyer der Bundesanwältin Alexandra Geilhorn für sage und schreibe acht Jahre eingesperrt werden. Die drei Mitangeklagten sollen zwischen zweidreiviertel und dreidreiviertel Jahre hinter Gittern verbringen. Ein Urteil wird noch im Mai erwartet. Für den Samstag nach der Urteilsverkündung rufen antifaschistische Gruppen zu einer Großdemonstration in Leipzig auf.

Das Antifa-Ost-Verfahren ist ein Paradebeispiel dafür, welchen Aufwand der Staat beziehungsweise seine Repressionsbehörden zu betreiben bereit sind, wenn es gegen Linke und Antifas geht, die sich dem Nazi-Terror entgegenstellen. Es ist das mit Abstand umfangreichste politische Verfahren gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten seit vielen Jahren. Die eigens gebildete „Sonderkommission LinX“ ermittelte fast drei Jahre auf zehntausenden Aktenseiten im Auftrag der Bundesanwaltschaft. Dabei war anscheinend fast jedes Mittel recht und billig, Hauptsache es ging in Richtung Verurteilung.

Dazu gehörten zum Beispiel Observationen des mittlerweile aufgelösten Mobilen Einsatzkommandos Dresden, das Verbindungen zum militanten rechten Nordkreuz unterhielt. Oder Ermittlungen, die von einem Polizeibeamten angestrengt wurden, welcher in Verdacht steht, aus privaten Motiven persönliche Daten eines Beschuldigten zu veröffentlichen. Ebenso ließ sich die Bundesanwältin offenbar dabei erwischen, ein entlastendes Alibi für einen Angeklagten, das aus einer Parallelakte eines anderen Verfahrens in Berlin stammte, auffällig lange auf dem Schreibtisch liegen gehabt zu haben.

Durch die akribische Arbeit eines Berliner Anwaltes konnte das entlastende Beweismittel herangeschafft und dadurch ein Fehlurteil in zumindest einem bestimmten Punkt verhindert werden, wie ein Verteidiger in einem Interview berichtete. Ähnliches gelte für abgehörte Telefongespräche, bei denen die Verteidigung in mehreren Fällen den Gegenbeweis erbringen und die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft entkräften konnte.

Von der dünnen Beweislage gänzlich unbeeindruckt erklärte Bundesanwältin Geilhorn laut Berichten in ihrem Plädoyer, man sei für eine Verurteilung nach einem Organisationsdelikt eben nicht mehr auf Gründungsdatum, Kassenbuch oder Mitgliederlisten angewiesen. Für sie zählten Kennverhältnisse, regelmäßige Termine und die angeblich geteilte politische Ideologie. All das macht der Paragraf 129 möglich, der eine weitgehende Überwachung des gesamten Lebensumfeldes der betroffenen Personen erlaubt. Im Verlauf des Prozesses hatte es zudem zahlreiche Razzien in Leipzig gegeben, in mehreren Fällen zeitgleich zu den Prozesstagen.

Zusammengefasst bedeutet das: In diesem Prozess gegen vier Antifas hat sich das Antlitz der Klassenjustiz noch deutlicher gezeigt als in ohnehin zahllosen Fällen. Die Anklage muss die Schuld der Angeklagten gar nicht lückenlos beweisen. Hier wird mit Feindstrafrecht agiert, die Beweislast umgekehrt und die Pflicht zur Vorlage von Beweisen für die Unschuld auf die Verteidigung abgewälzt. Es steht zu befürchten, dass die Aktivistinnen und Aktivisten als „Kriminelle Vereinigung“ für vermeintliche Straftaten eingesperrt werden, die – wenn überhaupt – zügig vor dem Amtsgericht hätten abgehandelt werden müssen. Es zeichnet sich ab, dass die Behörden finster entschlossen sind, weitere dieser Prozessformate folgen zu lassen. Dagegen hilft nur eine lautstarke linke Öffentlichkeit, die sich klar positioniert und die Machenschaften des Apparats entlarvt.

Unser Autor ist Bundessprecher der ­Roten Hilfe e. V.

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"Klassenjustiz und Feindstrafrecht", UZ vom 14. April 2023



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