Gesetzentwurf für ein verpflichtendes Lobbyregister vorgelegt

Klarheit und ein Verbot

Von Nina Hager

In Brüssel und Berlin arbeiten tausende Lobbyisten daran, Gesetze im Sinne ihrer Auftraggeber zu beeinflussen“, schrieb Imke Dierßen, politische Geschäftsführerin von „LobbyControl“, am 1. November. „Finanzkräftige und mächtige Akteure sind … im Vorteil. Sie können Stiftungen gründen, Universitäten sponsern, Studien in Auftrag geben, teure Werbekampagnen starten und natürlich auch gut ausgebildetes und bestens vernetztes Lobby-Personal einkaufen“. Sie nannte in diesem Zusammenhang die großen Finanzinstitute und die Autoindustrie. „Geld macht Macht“, lautete die zutreffende Überschrift ihres Beitrags. Wenn gesellschaftliche Organisationen oder Unternehmen versuchen, über persönliche Kontakte Politiker und – über Medien – die Öffentlichkeit für die Durchsetzung ihrer Interessen zu gewinnen, dann nennt man das heute pauschal „Lobbyismus“. Dabei haben gesellschaftliche Bewegungen wie auch die Gewerkschaften meist keine Chancen, wenn nicht zugleich sehr großer Druck durch außerparlamentarische Bewegungen und/oder betriebliche und gewerkschaftliche Aktionen erzeugt wird. Kapitalvertreter haben weit mehr Gewicht. Im vergangenen Jahr erinnerte die „Berliner Zeitung“ in diesem Zusammenhang an ein markantes Beispiel: Im Jahr 2007 wurde unter Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) das Steuergesetz geändert und ein Großteil des Gesetzestextes wortwörtlich von einem Schreiben des Bundesverbandes deutscher Banken übernommen.

Inzwischen hat das Europäische Parlament diese Praxis zwar nicht beendet, aber wenigstens für mehr Öffentlichkeit gesorgt. Am 14. September wurde dort mit Mehrheit ein vom Grünen-Abgeordneten Sven Giegold initiierter Transparenzbericht verabschiedet. Dieser sieht unter anderem strengere Regeln beim Umgang mit Lobbyisten, einen „gesetzlichen Fußabdruck“, aber auch mehr Transparenz bei Handelsabkommen und einen besseren Schutz von Whistleblowern vor. „Gesetzlicher Fußabdruck“ bedeutet, dass die „Abgeordneten, die verantwortlich für die Meinungsbildung des Parlaments zu einer Gesetzesvorlage der EU-Kommission sind (sie fassen alle Änderungsanträge in einem Bericht zusammen und werden daher Berichterstatter genannt), in Zukunft alle Lobbyisten veröffentlichen sollen, mit denen sie sich zu dieser Vorlage getroffen haben. Das gleiche gilt für die Schattenberichterstatter, also die Co-Verantwortlichen. In Zukunft nachvollziehen zu können, mit welchen Interessenvertretern sich diese für den jeweiligen Gesetzgebungsprozess sehr wichtigen Abgeordneten getroffen haben“, hieß es auf der Internetseite von „LobbyControl. Die Vertreter von CDU, CSU und FDP im Europäischen Parlament hatten gegen den Bericht gestimmt, die der AfD sich vor der Abstimmung gedrückt.

Von einem solchen Beschluss ist der Bundestag weit entfernt. In den vergangenen drei Wahlperioden hatte die Fraktion der Partei „Die Linke“ – meist parallel mit den Grünen – immer wieder Anträge eingebracht, ein Gesetz zu erarbeiten und zu verabschieden, das in Fragen des „Lobbyismus“ für mehr Transparenz sorgen soll. Diese Anträge, wie der zur Einführung eines verbindlichen Lobbyistenregisters von 2015, wurden durch die Abgeordneten der Regierungsparteien immer wieder abgelehnt. Zuletzt im Juni 2016. Damals hatte die SPD, die eigentlich auch für mehr Transparenz eintritt und Anfang dieses Jahres einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt hatte, der „Koalitionsdisziplin“ folgend dagegen gestimmt. Für die Unionsparteien gibt es, wie zu erwarten, sowieso kein „Transparenzproblem“. Und deshalb werden sie auch dieses Mal – mit den Stimmen der FDP und, wenn es denn zu einer Jamaika-Koalition kommt, vielleicht auch der einiger oder aller Abgeordneter der Grünen – den aktuellen Vorstoß der Linksfraktion zu verhindern suchen.

Die hat nicht nur ihre Arbeit in der neuen Legislaturperiode aufgenommen, sondern auch bereits eine Reihe von Anfragen gestellt, so eben am 24. Oktober einen Gesetzesentwurf zum „Lobbyismusproblem“ eingereicht, der wesentliche Forderungen von kritischen Organisationen wie „Abgeordnetenwatch“ oder „LobbyControll“.

Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Partei „Die Linke“ im Bundestag erklärte dazu: Eine gewünschte und zulässige Interessenvertretung stelle man nicht in Frage, aber Transparenz sei nötig, denn immer „mehr Leute denken, die Politik könne sowieso nichts mehr entscheiden oder werde ohnehin von Konzerninteressen gelenkt … Vorhandene Regelungen reichten nicht aus, weil sie auf freiwilligen Verhaltenskodizes oder der Geschäftsordnung des Bundestages beruhten.“ Seine Partei kritisiert, „dass die derzeitige Verbändeliste des Bundestages nicht verpflichtend und wenig aussagekräftig sei, zumal Unternehmen, Agenturen und Kanzleien, die Lobbyarbeit betreiben, darin nicht erfasst werden. Auch seien Sanktionen bei Pflichtverletzungen kaum möglich.

Das soll sich ändern. In Zukunft sollen Anwaltskanzleien oder Agenturen, die Dienstleistungen zur politischen Interessenvertretung anbieten, verpflichtet werden, ihre Auftraggeber zu benennen. Wenn Vereine, Stiftungen und Verbände Interessenvertretung betreiben, müssen sie über ihren finanziellen Hintergrund Auskunft geben.“ Da unter gegenwärtigen Bedingungen grundsätzlich nicht zu erkennen sei, wer schon im Rahmen der Vorarbeiten und der Erarbeitung auf die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung Einfluss genommen hat, fordert seine Partei einen „legislativen Fußabdruck“. Damit soll aufgezeigt werden, welche Kontakte im Vorfeld stattgefunden haben. Ferner will die Linkspartei Erfolgshonorare für die Interessenvertretung verbieten.

Interessant wird sein, wie sich jetzt die SPD in der Opposition (oder doch noch in abwartender Haltung?) verhält. Auf den bereits im Februar 2016 veröffentlichten Gesetzesentwurf der Fraktion der SPD über die Vertretung von Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den Bundesbehörden (IntVertG) und zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze folgte jedenfalls bislang nichts.

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"Klarheit und ein Verbot", UZ vom 17. November 2017



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