Klargestellt

Die nordrhein-westfälische Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat gegen die NRW-Landesverfassung verstoßen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Dienstag. Abgeordnete der SPD hatten Scharrenbach vorgeworfen, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Akten vorenthalten zu haben. Starkregen hatte damals eine Flut ausgelöst, die in NRW 49 Tote gefordert und Sachschäden in Höhe von 13 Milliarden Euro verursacht hatte. Scharrenbachs Behörde hatte dem Untersuchungsausschuss lediglich zehn Aktenseiten vorgelegt, weitere Dokumente zum Zeitraum nach der Flut jedoch zurückgehalten. Das Ministerium sei seiner Pflicht, an der Beweiserhebung mitzuwirken, nicht ausreichend nachgekommen, urteilte das Gericht. Nach Angaben der „Rheinischen Post“ dankte ein Sprecher des Ministeriums für „das klarstellende Urteil“.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Klargestellt", UZ vom 12. April 2024



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit