Die nordrhein-westfälische Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat gegen die NRW-Landesverfassung verstoßen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Dienstag. Abgeordnete der SPD hatten Scharrenbach vorgeworfen, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Akten vorenthalten zu haben. Starkregen hatte damals eine Flut ausgelöst, die in NRW 49 Tote gefordert und Sachschäden in Höhe von 13 Milliarden Euro verursacht hatte. Scharrenbachs Behörde hatte dem Untersuchungsausschuss lediglich zehn Aktenseiten vorgelegt, weitere Dokumente zum Zeitraum nach der Flut jedoch zurückgehalten. Das Ministerium sei seiner Pflicht, an der Beweiserhebung mitzuwirken, nicht ausreichend nachgekommen, urteilte das Gericht. Nach Angaben der „Rheinischen Post“ dankte ein Sprecher des Ministeriums für „das klarstellende Urteil“.
Klargestellt
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