Klagen gegen Hartz IV auf Höchststand

Die Anzahl der Klagen gegen Hartz IV-Bescheide sind weiter auf einem Höchststand. Seit der Einführung des SGB II hat sich die Anzahl der sozialgerichtlichen Verfahren verdreifacht. Allein im Jahr 2016 zählten die Sozialgerichte in NRW 29143 Neueingänge. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage des NRW-Landtagsabgeordneten Daniel Schwerd (Linkspartei) hervor. Hiernach fällt jedes fünfte Urteil zugunsten der Kläger aus. „Der anhaltend hohe Prozentsatz an erfolgreichen Klagen belegt, wie anfällig für Fehler und Willkür das ganze System der Leistungsbewilligung im Hartz-IV-Bereich ist. Dabei geht es um die Sicherung des Existenzminimums der Betroffenen“, erklärt Christian Leye, Landessprecher der NRW-Linkspartei. Aktuell habe die durchschnittliche Verfahrensdauer mit 13 Monaten einen Höchststand erreicht. „Das Hartz-IV-System als Kernstück der Agenda 2010 ist schon für sich genommen entwürdigend. Dass die Betroffenen falsche Bescheide erhalten und dann auch noch immer länger auf ein Urteil warten müssen, ist unhaltbar. Die Landesregierung muss die Sozialgerichte besser ausstatten. Falsche Bescheide müssen unverzüglich gerichtlich überprüft werden können“, so Leye weiter.

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"Klagen gegen Hartz IV auf Höchststand", UZ vom 24. März 2017



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