Klage wegen Ikea

Die EU-Kommission hat angekündigt, eine „eingehende Prüfung der steuerlichen Behandlung von Inter Ikea, einer der beiden Ikea betreibenden Gruppen, in den Niederlanden“ einzuleiten: Niederländische Steuervorbescheide könnten es dem Konzern gestattet haben, weniger Steuern zu zahlen und der Firma so unter Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften einen „ungerechten Vorteil“ verschafft zu haben. Die Kommission führt aus, dass der Ikea-Konzern seit den 1980er Jahren ein Franchisesystem betreibe. Inter Ikea sei damit nicht Eigentümer der Geschäfte. Vielmehr zahlten alle 300 Ikea-Läden weltweit eine Franchisegebühr in Höhe von drei Prozent ihres Umsatzes an Inter Ikea Systems, eine Tochtergesellschaft der Inter Ikea-Gruppe in den Niederlanden. Die zwei Steuervorbescheide der niederländischen Behörden von 2006 und 2011 hätten die steuerpflichtigen Gewinne des Konzerns in dem Land erheblich gemindert. Der von 2006 unterstütze beispielsweise eine Methode, nach der ein beträchtlicher Teil der Gewinne offiziell nach Luxemburg in eine Holding verlagert wurde. Dort wurden sie nicht versteuert.

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"Klage wegen Ikea", UZ vom 22. Dezember 2017



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