Klage statt Pflegekräfte

Das Gespräch führte Markus Bernhardt

UZ: Der Hamburger Senat von SPD und Bündnis 90/Die Grünen klagt vor dem Hamburger Verfassungsgericht gegen ein von Ihrem Bündnis eingeleitetes Volksbegehren. Mit welcher Begründung?

Axel Hopfmann, 63, ehemaliger Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, ist einer der Sprecher des Hamburger Bündnisses für mehr Personal im Krankenhaus

Axel Hopfmann, 63, ehemaliger Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe, ist einer der Sprecher des Hamburger Bündnisses für mehr Personal im Krankenhaus

Axel Hopfmann: Der Senat sagt, dass er verpflichtet sei, uns zu verklagen. Es gibt tatsächlich eine Regelung, die besagt, dass bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Senat das machen muss. Die Zweifel sind eher politisch begründet. Es geht um die Gesetzgebungskompetenz des Bundeslandes Hamburg. Im Krankenhausfinanzierungsgesetz steht, dass die Länder ergänzende Qualitätsanforderungen regeln dürfen. Im Grundgesetz ist die Systematik, dass der Bund für Regelungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser zuständig ist, die Länder für die Qualität. So sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetzgebungsinitiative an den Haaren herbeigezogen.

UZ: Verwundert es Sie denn nicht, dass ausgerechnet eine „rot-grüne“ Landesregierung juristisch gegen mehr Personal in Krankenhäusern und Pflege vorgehen will, obwohl SPD und Grüne sich ansonsten wortgewaltig als die Kämpfer für mehr Personal inszenieren?

Axel Hopfmann: Wir sind in Hamburg von Anfang an bekämpft worden. Das mit der scheinheiligen Behauptung, dass auch die Gesundheitssenatorin für mehr Personal sei. Die Taten zeigen allerdings das Gegenteil. Die Hamburger Landesregierung hätte ja auch unseren Gesetzentwurf nehmen und in die Bürgerschaft einbringen können.

UZ: Verlieren Menschen, die in der Pflege und der medizinischen Versorgung tätig sind, durch ein solches Vorgehen des Senats nicht noch mehr Vertrauen in die etablierte Politik?

Axel Hopfmann: Das erleben wir bei unseren Aktivitäten täglich. Es kommt darauf an, dass dieser Vertrauensverlust nicht in Passivität mündet. Wir tun alles dafür, dass sich Beschäftigte und PatientInnen für ihre eigenen Belange einmischen. Der Senat wird dann Wind von vorn kriegen. Auf jeden Fall wird der Bürgerschaftswahlkampf zu diesem Thema spannend. Obwohl Rot-Grün einen tausendmal besseren Zugang zu Presse, Funk und Fernsehen hat, glauben wir, ganz gut gegenhalten zu können, weil die Haltung des Senats so offenkundig feindselig gegenüber PatientInnen und Krankenhauspersonal ist. Da hilft scheinheiliges Getue nicht.

UZ: Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der Klage ein?

Axel Hopfmann: Rein rechtlich schätzt unsere Juristin die Sache gut für uns ein. Allerdings müssen wir damit rechnen, ein politisches Urteil zu kassieren. Juristen können alles hinbegründen, wenn sie ein bestimmtes Ergebnis wollen. Also sind die Aussichten sehr unklar. Wir werden es nicht nur mit einer juristischen, sondern mit einer politischen Auseinandersetzung zu tun haben. Allerdings ist der Senat auf der politischen Ebene sehr hartleibig.

UZ: Trotzdem könnte Ihr Volksbegehren durch das Vorgehen des Senats verlangsamt werden. Was bedeutet das für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten und die Arbeitsbelastung von Pflegern, Krankenschwestern und Hebammen?

Axel Hopfmann: Der Senat und die Bürgerschaftsmehrheit nehmen sehenden Auges in Kauf, dass länger als nötig die Gesundheit von Menschen durch die Bedingungen in den Krankenhäusern gefährdet wird. Dass sie das nicht wüssten, können sie nicht behaupten, nachdem wir sehr konkret die Folgen ihrer Haltung dargestellt haben – im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft und in Gesprächen mit den Fraktionsspitzen. Die Gefährdung geht hin bis zu lebensbedrohlichen Situationen, etwas wenn eine Hebamme mehrere Geburten gleichzeitig betreuen muss und deswegen übersieht, dass eine Frau, die gerade ihr Kind zur Welt gebracht hat, im Nebenraum starke Nachblutungen bekommt. Auch unterhalb der Gefährdung gibt es untragbare Zustände. Wenn jemand nicht alleine aufstehen kann und dringend zur Toilette muss, kann es sein, dass niemand zum Helfen da ist. Dann geht es eben ins Bett und es kann Stunden dauern, bis das wieder in Ordnung gebracht wird.

UZ: Wie stellt sich die Situation für Angestellte in Krankenhäusern und Pflege aktuell ansonsten für Sie dar?

Axel Hopfmann: Wir hören immer wieder, dass Beschäftigte am Ende ihrer Schicht Heulkrämpfe kriegen, weil sie das nicht mehr aushalten. Viele verlassen den Beruf oder gehen auf Teilzeit. Das heißt: Das Argument, es sei kein Personal zu kriegen, ist nur eine halbe Wahrheit, die ja oftmals nah an der ganzen Lüge ist. Denn bei erträglichen Arbeitsbedingungen kehren die Leute schnell in den Beruf zurück. Dazu gibt es internationale Erfahrungen, zum Beispiel aus Kalifornien, als dort eine gesetzliche Personalbemessung eingeführt wurde.

UZ: Was wäre zu tun, um die Zustände zu beheben?

Axel Hopfmann: Einfach die Entwürfe der Volksgesetzgebungsinitiativen aus vier Bundesländern – Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg – umsetzen. Das könnte bei politischem Willen sofort geschehen.

UZ: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat erste zaghafte Schritte eingeleitet, um die Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Sind Sie zufrieden?

Axel Hopfmann: Das „Pflegepersonalstärkungsgesetz“ aus dem Hause Spahn einen zaghaften Schritt in Richtung Verbesserung zu bezeichnen, ist eine Beschönigung. Um es verständlich zu machen: Die „Personaluntergrenzen“ sind zustande gekommen, indem eine Rangfolge der Krankenhäuser hinsichtlich der Ausstattung mit Pflegepersonal gemacht wurde. Dann wurde eine Linie zwischen dem unteren Viertel und dem Rest gezogen. Stolz wird nun verkündet, dass ein Viertel der Krankenhäuser bis zu dieser Grenze Personal aufstocken muss. Verschwiegen wird, dass drei Viertel der Krankenhäuser bis zu dieser Grenze Personal abbauen können. Das ist keine Horrorvision von uns, sondern es haben schon Geschäftsführungen von Krankenhäusern nachgerechnet und ihren Personalvertretungen mitgeteilt, dass auf Grund dieser Rechnung Personal abgebaut werde. Statt einen zaghaften Schritt in die richtige Richtung zu gehen, ist hier ein Riesenschritt in die falsche gemacht worden.

UZ: Kritikerinnen und Kritiker von Spahns Politik bemängeln, dass Menschen, die in der ambulanten Pflege tätig sind, bis zu 40 Prozent weniger verdienen als ihre Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern. Aufgrund des Personalnotstands finden ambulante Träger kaum mehr Mitarbeiter. Was sind die Folgen für Menschen, die sich eigentlich zuhause pflegen lassen wollen?

Axel Hopfmann: Die Zustände in der Altenpflege und der ambulanten Pflege sind ein eigenes Kapitel, das mit den Krankenhäusern wenig zu tun hat. Der entscheidende Unterschied ist, dass das Krankenhauspersonal in Bewegung geraten ist und beginnt, sich zu wehren. Demgegenüber ist in der ambulanten Pflege und in Altenpflegeeinrichtungen Friedhofsruhe. Nur wenn sich das ändert, gibt es eine Chance auf Verbesserungen. Das können wir – bei aller Sympathie für die Altenpflegekräfte – von außen nicht bewirken.

UZ: Ist in naher Zukunft mit weiteren Streiks des Medizinischen Versorgungspersonals zu rechnen?

Axel Hopfmann: Die Vorhersage wäre ein Blick in die Glaskugel. Wir tun, was wir können, um es dazu kommen zu lassen und fordern alle dazu auf, daran mitzuarbeiten. Denn ohne Streiks werden wir nichts erreichen. Und diese Streiks müssen noch viel, viel massiver werden, als das, was es bisher in den Krankenhäusern gegeben hat.

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"Klage statt Pflegekräfte", UZ vom 23. November 2018



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