Private Pflegeanbieter klagen gegen die Pflicht, künftig Tariflöhne zahlen zu müssen. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ sieht ab September 2022 vor, dass private Pflegeanbieter nur noch Geld von den Pflegekassen bekommen, wenn sie an einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind oder zumindest entsprechende Löhne und Gehälter zahlen. Mehrere Pflegekonzerne haben jetzt mit Unterstützung des Arbeitergeberverbandes BPA (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister und jetzige BPA-Präsident Rainer Brüderle (FDP) sagte: „Die Tariftreueregelung ignoriert die grundgesetzlich garantierte Staatsfreiheit der Lohngestaltung und Lohnfindung.“
Klage gegen Tariflöhne
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