„Die Linke“ geht gerichtlich gegen die vom NRW-Landtag beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen vor. Am vergangenen Montag reichte die Partei einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof in Münster ein, mit dem sie die Verfassungswidrigkeit der Regelung feststellen lassen will. Der Landtag hatte die Sperrklausel mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen in die Landesverfassung aufgenommen. Die neue Sperrklausel in NRW verletze das Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Das mache sie zu verfassungswidrigem Verfassungsrecht?, kritisierte der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn, der für die Linkspartei als Prozessbevollmächtigter auftritt. Bereits 1999 war die damalige Sperrklausel für Kommunalwahlen von fünf Prozent vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Antragstellerin war seinerzeit die Linke-Vorgängerpartei PDS.
Klage gegen Sperrklausel bei Kommunalwahlen
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