Klage für Berufskleidung

Derzeit klagt eine Altenpflegerin aus dem AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen auf Bezahlung ihrer Berufskleidung. Der AWO-Bezirk Westliches Westfalen sei verpflichtet, „aus Gründen der Hygiene und des Infektions- sowie Arbeitsschutzes die Kosten für Berufskleidung zu tragen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Betriebsrates.

In einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Herne in der vergangenen Woche wies Rechtsanwalt Birger Baumgarten auf das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern hin, wenn Beschäftigte mit ihrer Straßenkleidung oder ihrer privaten Arbeitskleidung bestimmte pflegerische Tätigkeiten verrichten müssen.

Der Anwalt des AWO-Bezirks Westliches Westfalen verkündete im Gerichtssaal, in all seinen 58 Seniorenzentren dienstliche Arbeitskleidung einführen zu wollen. Detlev Beyer-Peters, Betriebsratsvorsitzender im AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen, nahm diese Information positiv auf: „Es stellt sich dann allerdings die Frage, warum der AWO-Bezirk Westliches Westfalen der klagenden Kollegin nicht die Kosten für vier Garnituren Berufskleidung in Höhe von 149,70 Euro erstatten will.“ Ein Vergleich im Rahmen des Gütetermins konnte nicht erzielt werden. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 9. Juli angesetzt.

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"Klage für Berufskleidung", UZ vom 2. April 2021



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