Klärung gefordert

Der Atomwaffengegner Johannes Wollbold hat Bundestagsabgeordnete und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz aufgefordert, ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, um die Praxis der „Nuklearen Teilhabe“ zu überprüfen. „Die existenzielle Frage, dass die Bundeswehr vernichtende Atomwaffeneinsätze plant und übt, muss endlich einmal direkt juristisch bewertet werden“, so Wollbold. Zuvor hatte das Landgericht Koblenz das Urteil gegen ihn bestätigt. Wollbold war zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden, nachdem er und sieben weitere Aktivistinnen und Aktivisten auf dem Bundeswehr-Flugplatz Büchel gegen die dort befindlichen US-Atombomben und die „Teilhabe“ Deutschlands am US-Atomwaffenprogramm protestiert hatten. Vor Gericht hatte der Friedensaktivist erklärt, er wolle das ihm Mögliche tun, um die permanenten kriegerischen Konfrontationen zu beenden, die er seit dem Vietnamkrieg erlebe. „Ich will zur Verständigung der Völker und Nationen beitragen und die militaristische Struktur unserer Außenpolitik abbauen, die zudem mit dem Risiko eines Atomkriegs spielt und diesen aktiv vorbereitet. Diese Politik steht im Widerspruch zum Friedensgebot des Grundgesetzes und der Menschenwürde. Atombomben sind Massenvernichtungswaffen, die Zivilisten wie Soldaten unterschiedslos treffen“, erläutert der 65-jährige Theologe, Mathematiker und Deutschlehrer. Das Gericht erklärte jedoch, die Grundgesetzwidrigkeit der sogenannten „Nuklearen Teilhabe“ Deutschlands sei nicht im Rahmen des Strafrechts zu klären.

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"Klärung gefordert", UZ vom 24. Mai 2024



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