Kinderknäste?

Die CDU hat die Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre gefordert, zudem sollen Heranwachsende ab 18 nach den Vorstellungen der Partei grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. „Jugendliche Straftäter müssen Konsequenzen spüren, und zwar so rasch wie möglich. Denn nur wenn die Strafe auf dem Fuße folgt, kann sie auch größtmögliche Wirkung entfalten“, schrieb der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in einem Gastbeitrag auf „t-online.de“, in dem er auch auf die weiteren Konsequenzen eingeht: „Das bedeutet keinesfalls, dass Kinder und Jugendliche zu erwachsenen Schwerverbrechern ins Gefängnis gehören. Allerdings brauchen wir kinder- und jugendgerechte Strukturen, die an Klarheit und Strenge nichts vermissen lassen.“

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Kinderknäste?", UZ vom 5. Juli 2024



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit