Die Sozialwahl 2017 stehen an

Keine wirkliche Mitbestimmung

Von Herbert Schedlbauer

Zur Zeit versenden Krankenkassen, Rentenversicherer und Unfallkassen rund 52 Millionen Wahlunterlagen. Obwohl die Einflussmöglichkeiten der Selbstverwaltungsorgane immer geringer werden, sollte wohlüberlegt sein, die Stimmzettel in den Papierkorb zu hauen. Denn die Lobbyisten von weiteren Privatisierungen der Sozialversicherungssysteme stehen in den Startlöchern. Wollen das Gesundheits- und Rentensystem noch mehr dem Markt überlassen.

Unterstützung bekommen sie dabei von CDU, SPD und FDP. Mit jedem Sozialabbau gab es weniger Leistung und Schutz für die Versicherten und deren Vertreter. Kürzungen und Privatisierungen bei den Sozialgesetzen im Renten- und Gesundheitssystem in den letzten 30 Jahren sorgten dafür, dass die Selbstverwaltungen nur noch ausführende Organe sind.

So hatten die Verwaltungsräte der Krankenkassen früher noch auf die Höhe der Beiträge der Krankenversicherung Einfluss. Das regeln die Rotstiftparteien nunmehr per Bundesgesetz einheitlich für alle Kassen. Entscheiden dürfen die gewählten Vertreter noch über eingeführte Zusatzbeiträge. Die werden bekanntlich von den Versicherten alleine getragen. Verwaltet wird also die nichtparitätische Finanzierung der Krankenkassen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist es ähnlich. Der Träger maßgeblicher Rehaleistungen für den Erhalt und die Vorsorge der Beschäftigten konnte früher noch selbst entscheiden. Die dafür notwendigen Kosten im Verhältnis der aktuellen und zukünftigen Rentenleistungen bestimmten die Versichertenvertreter. Heute gibt es die Deckelung der Ausgaben für Rehabilitationskuren. Das entsprechende Gesetz der Bundesregierung darf nur noch umgesetzt werden.

Aber nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten der Selbstverwaltungen werden im Kapitalismus immer mehr eingeschränkt. Die Versicherten bekommen auch kaum mit, welche Entscheidungen in den gewählten Gremien gefällt werden. Erst recht nicht, wer für was und wie abgestimmt hat. So wurde die Einführung der elek­tronischen Gesundheitskarte und die damit verbundene Gefahr eines gläsernen Patienten von den amtierenden Verwaltungsräten akzeptiert. Daran beteiligt auch die Gewerkschaftslisten. Obwohl mehrere Beschlüsse von Gewerkschaftstagen dies ablehnten. Die Karte hat bisher 1,4 Milliarden Euro an Versichertenbeiträgen verschlungen.

Was noch durch das Sozialgesetzbuch abgesichert ist, ist die Zusammensetzung der Widerspruchsausschüsse bei den Sozialversicherungsträgern. Sie prüfen Bescheide, mit denen der Versicherte nicht einverstanden ist. Ansonsten wird viel Bürokratie in den „Versichertenparlamenten“ verwaltet. Haushaltspläne im Rahmen der vorgegebenen Budgets genehmigt. Hierzu gehören auch die unterschiedlichen freiwilligen Leistungen der einzelnen Kassen. Bestätigt werden dürfen auch Geschäftsführung oder die Wahl eines hauptamtlichen Vorstandes.

Transparenz bei den Sozialwahlen ist kein Thema. Nicht umsonst liegt die Wahlbeteiligung durchschnittlich bei nur 30 Prozent. Die Gewerkschaften könnten dazu beitragen dies zu ändern. Bei ver.di gibt es erste Ansätze. Bei zehn Kandidaten kann man sich auf sozialversicherung.watch. informieren.

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"Keine wirkliche Mitbestimmung", UZ vom 5. Mai 2017



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