Die einmalige steuerfreie Zahlung der „Inflationsausgleichsprämie“ – bis insgesamt 3.000 Euro – ist erstens keine nachhaltige (!) Lohnerhöhung, führt nicht zu Steuereinnahmen (Lohnsteuer) und vor allem zu keiner Verbeitragung in den Kassen der Kranken- und Rentenversicherung der arbeitenden Menschen. Allein der Unternehmervorteil durch die Nichtverbeitragung beträgt über 600 Euro – bei 3.000 Euro „sparen“ die „Arbeitgeber“ circa 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge.
Gerade in diesen Zeiten müssen wir für den Erhalt der sozialstaatlich orientierten Renten- und Krankenversicherungskassen kämpfen!